25. März 2020
Wirtschaft

Medienausschuss stimmt der Abschaffung der der Beitragspflicht für Zweitwohnsitze zu

Der Medienausschuss des Landtags hat am Mittwoch etwas beschlossen, was bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags ohnehin seit dem 1. November schon so gehandhabt wird. Es geht um die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen. Ehe- oder Lebenspartner können den Befreiungsantrag stellen, wenn sie neben einer gemeinsamen Hauptwohnung zusätzlich eine Nebenwohnung haben – das entlastet zum Beispiel Berufspendler. Der Beitragsservice hatte bereits zum November das Verfahren umgestellt, nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Juli 2018 entschieden hatte, dass Inhaber von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen müssen. Die Ministerpräsidenten hatten sich dieser Meinung angeschlossen. Im Medienausschuss gab es ebenfalls eine breite Zustimmung zu der Änderung.
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Der SPD-Medienpolitiker Alexander Saipa wünscht sich allerdings im Hinblick auf die Zeitspanne zwischen Urteil und Umsetzung schnellere Entscheidungen. Das bleibe aber angesichts der nötigen Einstimmigkeit aller 16 Bundesländer eine Herausforderung.

FDP kritisiert Datensammelwut von ARD und ZDF

Die FDP-Fraktion, die dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am Mittwoch im Ausschuss ebenfalls zustimmte, sieht darüber hinaus die Datensammelwut des Beitragsservices von ARD und ZDF kritisch. Im Vertrag wird festgelegt ein regelmäßiger Meldedatenabgleich festgelegt. „Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes übermittelt jede Meldebehörde alle vier Jahre beginnend ab dem Jahr 2022 für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert gegen Kostenerstattung in standardisierter Form (…) Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt“, heißt es in dem Vertragstext. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner würde sich hier stärker den „Grundsatz der Datensparsamkeit“ wünschen. „Ein schlankeres Verfahren wäre wünschenswert“, sagte Birkner im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.

Keine Einigkeit bei Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Während bei den heute im Ausschuss beschlossenen Änderungen – mit Ausnahme der AfD – eine breite Einigkeit bestand, zeichnet sich diese bei der anstehenden möglichen Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht ab. Die Ministerpräsidenten haben sich bereits dafür ausgesprochen, dass der Beitrag um 86 Cent auf dann 18,36 steigen soll.  Am Dienstag hatte die Landesregierung grünes Licht gegeben und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung weitergeleitet. Die Änderungen sollen, wenn alle Landesparlamente zugestimmt haben, zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Ursprünglich hatten die öffentlich-rechtlichen Sender eine Erhöhung um 1,70 Euro gefordert. Während Birkner von der FDP die Erhöhung ablehnt, verbunden mit der Forderung, ARD und ZDF müssten sich auf ihre journalistischen Kernkompetenzen fokussieren und bei der Unterhaltung entsprechen sparen, signalisiert Saipa Zustimmung zu der Beitragserhöhung. Gerade in Zeiten der Corona-Krise würde den Öffentlich-Rechtlichen der Rücken gestärkt. „Viele Menschen vertrauen auf die Informationen in ARD und ZDF. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Sender solide finanziert werden“, sagt Saipa im Rundblick-Gespräch. Zustimmung kommt auch vom Koalitionspartner. „Grundlage für die Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist eine ausgewogene Begutachtung und ein Entscheidungsvorschlag der Finanzkommission  KEF, dem die Ministerpräsidenten in ihrem Vorschlag gefolgt sind“, sagt Jens Nacke, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU im Landtag. Der Beitragserhöhung dürfte damit durch die Stimmen der Großen Koalition zumindest in Niedersachsen nicht entgegen stehen. Zugleich dürfe aber nicht vergessen werden, dass es bei den Kosten weitere Optimierungen geben muss, fordert der SPD-Politiker Alexander Saipa. Die letzte Änderung am Rundfunkbeitrag ist fünf Jahre her. Im April 2015 war Beitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt worden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #059.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter