Die Büroleiter-Affäre von Ministerpräsident Stephan Weil beschäftigt in den kommenden Tagen intensiv die Landespolitik. Am heutigen Freitag wollen CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner und die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann zum Stand der parlamentarischen Aufarbeitung informieren. Nächsten Donnerstag, am 23. Mai, steht die nächste Zeugenvernehmung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) an. Staatskanzleichef Jörg Mielke und Regierungssprecherin Anke Pörksen stellen sich den Fragen der Abgeordneten. Besonders im Fokus wird dabei die Rolle von Mielke stehen. Nach Recherchen des Politikjournals Rundblick gibt es Hinweise auf neue Unregelmäßigkeiten in der von Mielke geleiteten Staatskanzlei. So soll es im Februar 2023, bei der Einstellung der neuen Büroleiterin des Ministerpräsidenten, bei der Eingruppierung Versäumnisse gegeben haben. Die personalrechtlichen Voraussetzungen sollen nicht ausreichend beachtet worden sein, woraufhin die Büroleiterin einen höheren Rang erhielt, als er ihr eigentlich zuteil hätte werden lassen dürfen. Das Politikjournal Rundblick berichtete gestern über diese Hinweise, Reaktionen darauf unterblieben bislang aber.
Im Zentrum des PUA steht nun aber nicht die Einstellung der Büroleiterin Aynur C. im Frühjahr 2023, sondern um die Entscheidung des Kabinetts am 21. November 2023, C. rückwirkend zum 1. August von der bisherigen Vergütung E15 auf B2 anzuheben – über den Weg einer zeitlich befristeten außertariflichen Zulage (AT). Vorausgegangen war ein monatelanges Gerangel zwischen dem Finanzministerium und der Staatskanzlei. Das Finanzministerium äußerte massive Bedenken gegen eine vor allem von Staatskanzleichef Mielke geforderte Besserstellung der Büroleiterin. Als klar war, dass das Ministerium auf seiner Linie beharren würde, wies die Staatskanzlei das Ministerium zur Änderung der bisherigen Richtlinien an. Gelockert wurde dann am 20. November 2023 von Minister Gerald Heere die bisherige Vorgabe, dass vor AT-Vergütungen ein Einverständnis des Finanzministeriums eingeholt werden muss. Einen Tag später wurde dann vom Kabinett die AT-Zulage für C. beschlossen, ohne dass das Finanzministerium vorher eine ausdrückliche Genehmigung gegeben hatte. Erst am 1. Dezember verschickte das Finanzministerium eine Verfügung an die obersten Landesbehörden mit konkreten Angaben dazu, unter welchen Voraussetzungen die AT-Zulage, die C. dann zuteil wurde, an Beschäftigte erteilt werden darf.
Im Untersuchungsausschuss wird es um die Frage gehen, ob die AT-Vergütung für C. Ausfluss eines Sonderrechts war, das nur für die Büroleiterin geschaffen wurde, oder nur der erste Anwendungsfall einer generell geplanten Neuregelung. SPD und Grüne haben bisher immer betont, dass es im Fall der AT-Vergütung für C. keine Rechtsfehler gegeben habe. Der CDU warfen sie vor, sie betreibe ein „Schmierentheater“. Den von Rot-Grün geforderten Beleg dafür, dass die Regierung beim Umgang mit C. gegen rechtliche Vorgaben verstoßen habe, sind die Christdemokraten bisher schuldig geblieben. Spannend dürfe auch die Klärung der Frage sein, welche Motive die Landesregierung geleitet hatten, gerade bei der Büroleiterin des Ministerpräsidenten eine Neuregelung anzusetzen. Im Ergebnis konnte die Angestellte, die nach ihrem Wechsel von Hamburg nach Niedersachsen Anfang 2023 erst auf E15 befördert wurde und dann im November eine B2-Bezahlung erhielt, in einer Turbo-Geschwindigkeit aufsteigen.