27. Aug. 2019
Finanzen

Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten können künftig eine Erschwerniszulage bekommen

Die Landesregierung hat am Dienstag eine neue Verordnung beschlossen. Sie hat den Namen „Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung“ und kann in der Abkürzung gesprochen „Nezulvo“ genannt werden, wobei die konkrete Anordnung von Groß- und Kleinbuchstaben so aussieht: NEZulVO. Mit der neuen Regelung steht nun erstmals auch Beamten bei Sicherheitsdiensten, etwa Wachpersonal oder Personenschützer oder auch Polizisten, für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, für besonders schwere Einsätze und an Wochenenden, Feiertagen oder nachts eine Zulage zu. Die Landesregierung setzt mit diesem Beschluss eine Absichtserklärung um, die 2017 in den Koalitionsvertrag geschrieben worden war.

Zulagen für Beamte in Landesverordnung regeln

Die neue Verordnung gibt dem Land nun die Möglichkeit, die Zulagen-Gewährung für die Beamten umfassend in einer Landesverordnung zu regeln. Diese Verordnung richtet sich an alle öffentlichen Verwaltungen, die das niedersächsische Besoldungsrecht anwenden. Bislang war für die schwierigen Dienstzeiten zu besonderen Anlässen, nachts oder an Wochenenden eine Bundesverordnung verbindlich. Das Bundesbesoldungsgesetz erlaubt es aber, dass Länder davon abweichen und eigene Vorschriften erlassen – Niederachsen macht davon jetzt Gebrauch. In diesem Zuge hat das Kabinett auch die Sonderurlaubsverordnung geändert, allerdings nur in einigen Details, die durch die Überführung von Bundes- in Landesrecht notwendig wurden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #147.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter