12. Apr. 2017
Inneres

Musik an, Musik aus: Demo gegen Tanzverbot unter Auflagen erlaubt

Die Jugendorganisationen der SPD, FDP und Grünen dürfen heute in Hannovers Innenstadt gegen das Tanzverbot an Karfreitag demonstrieren – allerdings mit einer Auflage. Denn das Tanzverbot erstreckt sich auch auf den Gründonnerstag. Die Organisationen wollen ab 18 Uhr mit lauter Musik durch die Innenstadt ziehen, um zu protestieren. Die Musik muss aber alle 15 Minuten für jeweils fünf Minuten abgestellt werden. Es klingt kurios, doch dahinter steckt ein Kompromiss zwischen dem Feiertagsgesetz und dem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die Demonstration muss zugelassen werden, weil aus polizeilicher Sicht nichts dagegen spricht. Auch das Abspielen von Musik kann nicht verboten werden, weil sie in diesem Fall elementarer Bestandteil des politischen Protests und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Doch sie kann eingeschränkt werden, um die Kollision mit dem Feiertagsgesetz abzumildern. Vom Tanzen ist in den Auflagen für die Demo übrigens keine Rede. Wobei sich das von selbst an die Taktung der Musik anpassen dürfte, denn Tanzen ohne Musik ist für die meisten recht reizlos.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #71.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning