Ein rot-grüner Entschließungsantrag, der jüngst im Landtag eine Mehrheit fand, hinterlässt in der Umsetzung eine gewisse Ratlosigkeit. Der Titel des Parlamentsbeschlusses lautet: „Den Norddeutschen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen.“ Die Landtagsmehrheit bittet hierzu die Landesregierung, auf einige Änderungen hinzuwirken. So sollten die Kontrollgremien des Senders „effektiv aufgestellt werden“, ihre Kontrollarbeit solle „insgesamt verbessert werden“ und es sollten „Doppelstrukturen vermieden werden“.

Außerdem solle die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates, der das Programm kritisch begleitet, „zukunftsorientiert und zeitgemäß die Pluralität und Diversität der Gesellschaft darstellen“. In den Gremien solle „eine hohe fachliche Qualifikation sichergestellt“ werden und die Landtage der Länder, die den NDR-Staatsvertrag mittragen, sollten bei der Formulierung der Staatsvertrag-Änderungen „frühzeitig beteiligt“ werden. Es geht um die Landtage in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.
Bevor dieser Antrag jüngst im niedersächsischen Landtag beschlossen wurde, hatte es noch eine lebhafte Debatte gegeben. So erklärte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Detlev Schulz-Hendel, dass die Vielfalt der gesellschaftlichen Gruppen im NDR-Rundfunkrat gar nicht erkennbar sei. Es gebe nur einen Vertreter von Migrantengruppen, keinen Vertreter der Muslime, der Behindertenverbände und der queeren Verbände. Dafür häuften sich Vertreter von Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Kirchen. Gegen diese Position von Schulz-Hendel trat Jens Nacke (CDU) auf und meinte, die Zielrichtung des Antrages sei eine parteipolitische: Die Grünen wollten erreichen, dass ihnen nahestehende Gruppierungen in den Rundfunkgremien gestärkt werden.
Tatsächlich würden damit aber falsche Erwartungen geweckt, denn Staatskanzleichef Jörg Mielke habe in einer Sitzung des Unterausschusses Medien erklärt, dass vor der Bürgerschaftswahl in Hamburg im März 2025 nicht an eine Änderung der Zusammensetzung der Rundfunkräte zu denken sei. So würden jetzt Gruppierungen hoffen, in diesen Gremien mitwirken zu können, obwohl die Landesregierung sehr wahrscheinlich gar nicht im Sinne einer Reform tätig werden könne oder wolle. Im Übrigen, betonte Nacke, trage die SPD die von Schulz-Hendel vorgetragene Kritik sicher nicht mit, da diese in ihrer Umsetzung zu Lasten der Gewerkschaften gehen würde.
Gegenwärtig ist Vorsitzender des NDR-Landesrundfunkrates der DGB-Vorsitzende Mehrdad Payandeh, der Vorsitzende des NDR-Verwaltungsrates (der die wesentlichen Finanz- und Personalentscheidungen trifft) ist der frühere Verdi-Landesleiter Detlef Ahting. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hob die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des NDR hervor. Es gehe um freien und qualitativ anspruchsvollen Journalismus, der staatsfern und unabhängig von wirtschaftlichen Mächten sein soll. Weil sagte, er sei dankbar, vom Landtag hier „einen Auftrag erhalten zu haben, der nicht zu eng gefasst ist“. Er verstehe die Rufe nach einer Änderung der Rundfunkgremien auch so, dass man fragen müsse, ob dort genügend junge Leute tätig sind, die ja ein ganz anderes Medienverhalten hätten als die älteren.

Dabei gehe es dann weniger um die Gruppen, die dort vertreten sind, als um die Vertreter, fügte der Regierungschef hinzu. Ergänzend sagte er, für eine Änderung von Bestimmungen sei sowieso eine Übereinstimmung aller NDR-Staatsvertragsländer nötig. Der CDU-Politiker Nacke hielt Weil daraufhin vor, dass diese Aussagen „hinreichend unkonkret“ blieben. „Was heißt das nun, gehen Sie nun als Landesregierung eine Änderung der Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates an?“.


