Udo Winkelmann, Direktor des niedersächsischen Landtags, hat ein neues Hygienekonzept für sämtliche Liegenschaften des Hauses angekündigt. Dieses soll zeitnah in Kraft treten, ergänzte Landtagssprecher David-Leon Rosengart gestern in der Landespressekonferenz. Kern des neuen Konzeptes ist die Ausweitung der 3G-Regel, die seit gestern bereits für die Mitarbeiter des Landtags gilt, auf sämtliche Besucher des Parlaments – einschließlich Journalisten. Ausgenommen sind von dieser Regelung allerdings die Abgeordneten, weil diese nicht an der Ausübung ihres Mandats gehindert werden sollen. Um kontrollieren zu können, dass tatsächlich nur geimpfte, genesene und negativ getestete Personen die Landtagsgebäude betreten, kommen ab sofort QR-Code-Scanner an den Eingängen zum Einsatz. Wer eintreten möchte, kann an diesen Geräten schnell und einfach den QR-Code seines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises einlesen lassen. Das Gerät gibt dann im Idealfall ein grünes Lichtsignal und zeigt den kontrollierenden Pförtnern Name und Geburtsdatum der jeweiligen Person an. Dieses Verfahren bietet den eintretenden Personen einen gewissen Offenbarungsschutz, weil nicht zwischen den drei möglichen Zertifikaten unterschieden wird. Wer über keinen mit einem QR-Code versehenen Nachweis verfügt, darf den Landtag künftig nur noch über den Haupteingang am Portikus betreten, teilt Winkelmann in seinem Rundschreiben mit.