(rb) Hannover. Das Land Niedersachsen will mehr Geld in die Schülerbeförderung stecken bzw. diese „fit für die Zukunft machen“, wie es Wirtschaftsminister Olaf Lies jetzt angekündigt hat. Zum Jahresbeginn 2017 werden die Ausgleichszahlungen nach § 45a Personenbeförderungsgesetz neu geregelt. Zuvor sollen im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens „ergebnisoffen“ drei Varianten für die zukünftige Regelung überprüft werden: Nach dem „Preis-Preis-Vergleich“ würde das Land den Unternehmen die Differenz erstatten zwischen „normalen" Zeitfahrausweisen und rabattierten Schülerfahrkarten. Variante 2 wäre im Kern die Rückkehr zu dem bis 2006 geltenden Antragsverfahren. Danach müssten die Unternehmen künftig wieder schriftlich die Ausgleichszahlungen beim Land beantragen. Als dritte Variante steht im Raum, die Schülerbeförderung und deren Finanzierung auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, die das Land dann mit den entsprechenden Mitteln ausstattet. Die bisher aufgewendeten Mittel für den sogenannten Schülerverkehr könnten von derzeit rund 90 Millionen Euro pro Jahr auf bis zu 110 Millionen Euro steigen. „Wir wollen ein passgenaues Angebot für alle Regionen in Niedersachsen“, betonte Lies. Dafür werde an flexiblen Lösungen im ÖPNV gearbeitet. Denkbar sei es u.a., den Linienverkehr in Gegenden mit schwacher Nachfrage durch Anruf-Sammeltaxen oder Rufbusse zu ergänzen. Hintergrund der Neuregelung ist, dass die seit 2006 geltenden vertraglichen Abgeltungsregeln, die das Land mit rund 130 Busunternehmen vereinbart hat, auf Dauer nicht mehr dem EU-Beihilferecht entsprechen. Bereits seit 2009 befasst sich unter Leitung des Verkehrsministeriums eine Arbeitsgruppe aus Landesnahverkehrsgesellschaft, kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden des Verkehrsgewerbes mit der Frage, wie die Verteilung der „45a-Mittel“ rechtssicher gestaltet werden kann. Die bestehenden Verträge sollen Ende 2016 auslaufen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #229.