Niedersachsen will Hilfe für SED-Opfer mit einer Bundesratsinitiative verbessern
Die Landesregierung will im Bundesrat vorstellig werden, damit sich an der Situation der Opfer des SED-Regimes etwas Wesentliches verbessert. Mit diesem Vorstoß folgt das Kabinett einer Entschließung, die im vergangenen Jahr der Landtag beschlossen hatte. Ziel der Initiative ist es, die medizinische Begutachtung von Stasi-Opfern zu vereinheitlichen und zu verbessern. Gutachter sollten nicht bloß medizinische Urteile fällen, sondern die Lebensumstände der in der DDR inhaftierten und vom Staat drangsalierten Menschen erkennen, einschätzen können und Haftfolgeschäden damit sachgerecht beurteilen können.
Die Opferrente von maximal 300 Euro monatlich soll nicht mehr an die Bedürftigkeit gekoppelt werden, sondern nach einer Haftdauer von mindestens 180 Tagen automatisch gezahlt werden. Sichergestellt werden soll, dass Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen nicht auf Leistungen nach dem Gesetz zur beruflichen Rehabilitierung angerechnet werden. Außerdem sollen Opfer des SED-Unrechts auch über das Ende dieses Jahres hinaus (also 30 Jahre nach der friedlichen Revolution in der DDR) Anträge auf Rehabilitierung stellen können. Über all diese Fragen hatte in der vergangenen Legislaturperiode eine Enquetekommission des Landtags beraten und Empfehlungen beschlossen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #067.