8. Dez. 2015
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NIHK lehnt geplante Einschränkungen von Zeitarbeit ab

(rb) Hannover. Der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) befürchtet, dass sich der vorliegende Referentenentwurf zur Reform von Zeitarbeit und Werkverträgen, der aktuell zwischen dem Bundesarbeitsministerium und dem Kanzleramt abgestimmt wird, als „Beschäftigungsbremsklotz“ entpuppen wird. Aus Sicht der Wirtschaft sei es unverständlich, dass der Entwurf über die im Koalitionsvertrag geregelten Vereinbarungen hinausgeht, sagte NIHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Schmitt am Montag in Hannover. Der Arbeitsmarkt habe im zweiten Quartal mit 42,8 Millionen Erwerbstätigen bundesweit und mit 3,9 Millionen Erwerbstätigen in Niedersachsen Rekordmarken erreicht. Dazu hätten auch flexible Beschäftigungsformen wie die Zeitarbeit beigetragen. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf sehe allerdings vor, die Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate zu beschränken sowie das Arbeitsentgelt spätestens nach zwölf Monaten, für nicht tarifgebundene Unternehmen schon nach neun Monaten, an das der Stammbelegschaft anzupassen. Die Lohngleichstellung von Leiharbeiter/innen sei sehr aufwendig. Zudem könnten Fehler hohe Strafzahlungen nach sich ziehen. Grundsätzlich stehe die Größe der Zeitarbeitsbranche in keinem Verhältnis zu den geplanten Regulierungen, kritisierte Schmitt. In Niedersachsen seien knapp 79 000 Zeitarbeitnehmer/innen tätig, also gerade einmal 2,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Viele Unternehmen stellten mittlerweile auch ohne rechtliche Zwänge Fachkräfte fest im eigenen Betrieb an. Mit verschärften Bedingungen für Zeitarbeits- und Werkverträge würde diesen jedoch die Flexibilität genommen, die bei schwankender Auftragslage dringend notwendig sei. Auch den Arbeitnehmer/innen werde im Zweifel ein Bärendienst erwiesen: Zum einen biete die Zeitarbeit gerade für gering Qualifizierte Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt. Zum anderen dürften die drohenden Sanktionen für Unternehmen Anreiz sein, Beschäftigungsverhältnisse nach nur neun Monaten zu beenden, befürchtet Schmitt. Der Entwurf sehe außerdem Bevorzugungen des öffentlichen Bereichs bei der Höchstüberlassungsdauer vor. „Das lehnen wir ab, das ist ein Eingriff in die Tarifautonomie“, sagte Schmitt. Geplanten Änderungen bei den Werkverträgen räumte die NIHK-Hauptgeschäftsführerin wenig Erfolgschancen ein: Im BGB sollen Abgrenzungskriterien zur Beschäftigung aufgenommen werden, um Missbrauch zu vermeiden. Dass dieser Ansatz nicht funktioniere, habe sich schon 1999 bei der Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit gezeigt, erinnerte Schmitt.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #227.
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