21. Jan. 2022 · 
Justiz

Normenkontrollklage gescheitert: FDP will Auszählverfahren nun über Umweg kippen

Stefan Birkner und Marco Genthe haben im Kampf gegen das neue Auszählverfahren für kommunale Ausschüsse noch nicht aufgegeben. | Foto: FDP, Canva

Stefan Birkner, FDP-Landeschef, hat nun gemeinsam mit seinem Innenpolitiker Marco Genthe einen Weg gefunden, den Streit über das Auszählverfahren bei der Besetzung kommunaler Ausschüsse auf eine juristische Bühne zu heben. Da eine Normenkontrollklage vor dem Staatsgerichtshof schon in der Vorbereitung ohne Erfolg blieb (FDP und Grüne im Landtag hätten zusammen allein nicht das nötige Quorum erreicht), soll nun die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wallenhorst tätig werden. Diese Ratsfraktion legt Klage vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück ein. Sollten die Richter dort zu dem Ergebnis kommen, dass sie die Rechtsgrundlage für verfassungswidrig halten, so könnten sie den Fall an den Staatsgerichtshof abgeben. Die FDP meint, mit dem jetzt in der Kommunalverfassung verankerten Auszählverfahren nach d’Hondt seien die kleinen Fraktionen im Gemeinderat benachteiligt, das bisherige Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer sei gerechter. Ein wesentliches Argument derer, die das ähnlich sehen, ist ein Verfahrensschritt: Die SPD/CDU-Koalition im Landtag hatte die geplante Änderung zwar schon vor der Kommunalwahl am 12. September angekündigt und in den Landtagsausschüssen beraten, diese Änderung wurde dann aber erst nach der Kommunalwahl vom Parlament beschlossen – und sie wirkt damit als Folge der Kommunalwahl, die kurz vor dem Gesetzesbeschluss, noch unter der alten Rechtslage, stattgefunden hatte. Darin wird von einigen Kritikern der Gesetzeslage auch ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot erkannt.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #009.

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