Oliver Junk, Oberbürgermeister der Stadt Goslar, hat zwei muslimischen Gemeinden in seiner Stadt eine vorläufige Erlaubnis erteilt: Da die Moscheen wegen der Corona-Krise keine Gläubigen empfangen dürfen, soll der Gebetsrufer, der Muezzin, den Gebetsruf aussenden dürfen. Das ist aber an Auflagen gebunden – die Aktion darf nur freitags geschehen um 14.30 Uhr für maximal fünf Minuten, eine Lautstärke von 50 Dezibel darf nicht überschritten werden.


Lesen Sie auch: 

Kassenärzte kritisierten Aus des telefonischen Krankenscheins

Schlechte Luft trotz leerer Straßen? FDP für Ende der Diesel-Fahrverbote


Zunächst für vier Freitage lässt die Stadt das zu, erklärt eine Sprecherin von Junk auf Rundblick-Anfrage. Hier handele es sich jedoch nicht um eine offizielle Genehmigung, sondern lediglich um das Resultat einer Verständigung zwischen der Stadtverwaltung und den muslimischen Gemeinden, betont die Sprecherin. Auch in anderen Kommunen Niedersachsens sollen Moscheen einen ähnlichen Wunsch geäußert haben.