Johannes Schmidt, Vorsitzender der niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission, hat auf die Herausforderung bei der Einrichtung sogenannter Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche hingewiesen. Diese unabhängigen Stellen sollen Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen. Durch eine Reform des achten Sozialgesetzbuches im vergangenen Jahr sind die Länder dazu verpflichtet; Niedersachsen hat ein entsprechendes Ausführungsgesetz im März verabschiedet. Für die Kinder- und Jugendkommission ist die Schaffung der Ombudsstellen ein Epochenschritt – 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Charta für Kinderrechte.

In Zusammenarbeit mit Prof. Wolfgang Schröer von der Universität Hildesheim wurden vier Strukturmerkmale herausgearbeitet, die für die neuen Ombudsstellen gelten sollen. Demnach müssen sie transparente Strukturen aufweisen und die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssen eindeutig geregelt werden. Zudem sollen junge Menschen und Familien bei der Einrichtung beteiligt werden und die Ombudsarbeit müsse im Lebensumfeld der Betroffenen angesiedelt sein. Doch die geplante Struktur weist dahingehend gewisse Mängel auf.

So soll eine landesweite Vernetzungsstelle mit vier Mitarbeitern sowie je eine weitere Kontaktstelle in den vier früheren Regierungsbezirken installiert werden. Unbeantwortet bleibt dabei zunächst die Frage, wie ein Kind, dessen Rechte etwa durch örtliche Behörden beschnitten werden, überhaupt von diesen Beratungsstellen erfahren und diese erreichen können soll.


