18. Mai 2021
Finanzen

Opposition ist mit Hilbers' Grundsteuer-Modell unzufrieden

Das neue Modell der Grundsteuer, auf das sich die SPD/CDU-Koalition verständigt hat, dürfte politisch noch einige Diskussionen auslösen. Heute läuft im Landtags-Haushaltsausschuss dazu eine Anhörung. Im Vorfeld haben sich die Fraktionen von Grünen und FDP skeptisch geäußert – und zwar mit unterschiedlichen Argumenten. Der Vorschlag sieht vor, dass keine Wertberechnung jedes einzelnen der 3,6 Millionen Grundstücke in Niedersachsen vorgenommen werden muss, wie es – nach groben Maßstäben – mit dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angepeilten Modell bezweckt wird. Vielmehr soll ausschlaggebend die Fläche des Grundstücks sein und das Ausmaß der Bebauung dieser Fläche.

Foto: Stadtratte, Getty Images

Daneben sieht das Niedersachsen-Modell noch eine Abstufung nach den Bodenrichtwerten vor. Dies ist allerdings nur innerhalb einer Gemeinde vorgesehen, enthält also keinen Vergleichsmaßstab zwischen benachbarten Kommunen. Der Grünen-Finanzexperte Stefan Wenzel sagt voraus, dass dies zu einer Ungleichbehandlung führen könne. Es sei möglich, dass Hausbesitzer in Gegenden, in denen der Wert der Grundstücke eigentlich nicht sehr hoch ist, genauso viel zahlen müssten wie solche, die Immobilien in Top-Lagen besitzen, etwa im Umland von Hamburg oder im Ballungsraum Hannover. Wenzel sieht es auch skeptisch, dass die Vermieter die Kosten auf die Mieten umlegen können. Diese Möglichkeit soll nach den Vorstellungen der Grünen entfallen.

Anreize zum Bauen werden nicht durch eine Strafsteuer gegeben.

Auch die oppositionelle FDP hadert mit dem Reformvorschlag der SPD/CDU-Koalition. Wie der FDP-Finanzexperte Christian Grascha erklärte, begrüße man im Grundsatz die Entscheidung, vom Bundesmodell abzuweichen und auf eine detaillierte Wertberechnung aller Grundstücke zu verzichten. So richtig dieser Schritt sei, so negativ bewertet Grascha die Absicht von SPD und CDU, eine neue „Grundsteuer C“ einzuführen. Diese sieht vor, unbebaute Grundstücke höher zu besteuern und auf diese Weise einen Druck zur eiligen Bebauung zu erzeugen. „Anreize zum Bauen werden nicht durch eine Strafsteuer gegeben“, sagte Grascha dem Politikjournal Rundblick.

Nach FDP-Ansicht führe dies zum Verkauf von Grundstücken und zur Konzentration der Eigentumsverhältnisse. Die Grundsteuer A betrifft die landwirtschaftlichen Flächen, die mit der Reform gar nicht berührt werden. Die Grundsteuer B steht im Mittelpunkt der Reform, es geht um Baugrundstücke. Da die bisher erhobenen Steuern auf Daten basieren, die im Westen der Bundesrepublik zuletzt 1964 ermittelt worden waren, hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 die Steuer für verfassungswidrig erklärt und eine neue Gesetzgebung dazu angemahnt. Die Reform hatten Bundestag und Bundesrat 2019 beschlossen. Ab 2025 muss die neue Steuer gelten, bis dahin müssen dafür die nötigen Grundlagen entwickelt werden. Niedersachsen nutzt ebenso wie Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Hessen die Chance, von dem Bundesmodell abzuweichen.

40 Prozent geringerer Personalaufwand für das Land

Finanzminister Reinhold Hilbers hat das Grundsteuer-Modell der Koalition kürzlich im Haushaltsausschuss des Landtags vorgestellt. Dabei erklärte er, mit dem Flächen-Lage-Modell und der wesentlich einfacheren Wertermittlung (die Bodenrichtwerte sind in den Katasterämtern abrufbar) habe das Land einen um 40 Prozent verminderten Personalaufwand. Ausdrücklich verteidigte Hilbers die Vorgabe, dass Grundsteuer-Ausgaben vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden können – denn es handele sich bei dieser Steuer um eine Vergütung der Teilnahme der Bewohner an kommunalen Leistungen, und davon profitierten eben auch die Mieter.

Der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung müsse einmal eine Steuererklärung abgeben, die Finanzverwaltung sei überdies gefordert, alle sieben Jahre die Basisdaten für die Steuererhebung – basierend auf den Bodenrichtwerten – zu überprüfen und anzupassen. Ausdrücklich betonte der Minister, dass den Kommunen ihr Hebesatzrecht bleibe. Sie seien aber gefordert, das neue System nicht für heimliche Steuererhöhungen zu nutzen. Sie sollten daher die neuen Maßstäbe so zuordnen, dass damit in etwa die Erträge erzielt werden können, die bisher schon über die Grundsteuer in die Stadtkasse geflossen sind.

Der FDP-Experte Grascha befürchtet eine „Vermögensbesteuerung durch die Hintertür“, die Umsetzung sei immer noch viel zu bürokratisch. Ein einfaches Flächen-Modell ohne Lage-Einstufung sei sinnvoller.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #093.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter