Weil: Gesetz besser noch vor Weihnachten
Mit der Nachunternehmerhaftung werden große Paketdienste unter anderem dazu verpflichtet, Sozialabgaben nachzuzahlen, wenn ein Subunternehmen diese zuvor nicht korrekt abgeführt hat. In der Fleischindustrie gibt es bereits eine vergleichbare Regelung. „Eine Nachunternehmerhaftung und schärfere Kontrollen im Bereich der Paketzustellungsdienste sollen Ausbeutung und das Umgehen von Steuer- und Sozialversicherungspflichten verhindern. Es wäre gut, wenn das Gesetz noch vor Weihnachten beschlossen werden könnte“, erklärte Niedersachsen Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in einer Mitteilung des Landessozialministeriums am Mittwoch.Reimann: Dokumentationspflicht fehlt noch immer
Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) geht der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf noch nicht weit genug. Eine Ausweitung der Dokumentationspflichten sei darin nicht enthalten, teilte ihr Ministerium mit. Reimann setze sich nun im Bundesrat dafür ein, dass auch die Arbeitszeit der Paketboten in Zukunft besser erfasst werde. Es würden immer wieder Leistungen der Paketboten nicht als Arbeitszeit berechnet und dadurch der tatsächliche Stundenlohn gedrückt. Die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag, Johanne Modder, begrüßte den Beschluss aus Berlin. Sie merkte aber auch an, dass Zoll und Kontrollstellen personell weiter gestärkt werden müssten, damit die Einhaltung der Gesetze auch gewährleistet werden könne. Zudem empfiehlt sie, dass „aus gesellschaftlicher Verantwortung mehr Unternehmen den Schritt hin zu einer Tarifbindung gehen“ sollten.Lesen Sie auch: Städtetag fordert: Land soll neues Modell für Paketdienste auf den Weg bringen Grüne: Online-Kauf muss teurer werden als der Kauf im Laden


