18. Sept. 2019
Wirtschaft

Pakethandel: Große Konzerne sollen für Subunternehmer haften

Paketdienstleister sollen in Zukunft auch dann für die Arbeitsbedingungen der Paketboten zuständig sein, wenn eine Leistung an ein Subunternehmen ausgelagert wurde. So sieht es ein Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Nachunternehmerhaftung in der Zustellbranche vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Dieser Gesetzentwurf geht zurück auf eine Bundesratsinitiative aus Niedersachsen.

Weil: Gesetz besser noch vor Weihnachten

Mit der Nachunternehmerhaftung werden große Paketdienste unter anderem dazu verpflichtet, Sozialabgaben nachzuzahlen, wenn ein Subunternehmen diese zuvor nicht korrekt abgeführt hat. In der Fleischindustrie gibt es bereits eine vergleichbare Regelung. „Eine Nachunternehmerhaftung und schärfere Kontrollen im Bereich der Paketzustellungsdienste sollen Ausbeutung und das Umgehen von Steuer- und Sozialversicherungspflichten verhindern. Es wäre gut, wenn das Gesetz noch vor Weihnachten beschlossen werden könnte“, erklärte Niedersachsen Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in einer Mitteilung des Landessozialministeriums am Mittwoch.

Reimann: Dokumentationspflicht fehlt noch immer

Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) geht der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf noch nicht weit genug. Eine Ausweitung der Dokumentationspflichten sei darin nicht enthalten, teilte ihr Ministerium mit. Reimann setze sich nun im Bundesrat dafür ein, dass auch die Arbeitszeit der Paketboten in Zukunft besser erfasst werde. Es würden immer wieder Leistungen der Paketboten nicht als Arbeitszeit berechnet und dadurch der tatsächliche Stundenlohn gedrückt. Die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag, Johanne Modder, begrüßte den Beschluss aus Berlin. Sie merkte aber auch an, dass Zoll und Kontrollstellen personell weiter gestärkt werden müssten, damit die Einhaltung der Gesetze auch gewährleistet werden könne. Zudem empfiehlt sie, dass „aus gesellschaftlicher Verantwortung mehr Unternehmen den Schritt hin zu einer Tarifbindung gehen“ sollten.
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Dieser Artikel erschien in Ausgabe #163.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter