Pflegeeinrichtungen: Mehr Befugnisse für die Kommunen
(rb) Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt will den Kommunen mehr Befugnisse bei der Pflege einräumen. Dabei gehöre auch das Zulassungsverfahren für Senioreneinrichtungen auf den Prüfstand. „Es macht keinen Sinn, dass wir in den Städten ein Überangebot in der Pflege haben, während auf dem Land keine ausreichende Versorgung mehr bereitsteht“, sagte die SPD-Politikerin jetzt in Hannover. Der derzeit weitgehend unregulierte Marktzugang von Pflegeheimen führe in den Städten zu einem ruinösen Unterbietungswettbewerb bei den Preisen für die Dienstleistungen. Dies wiederum sorge für schlechte Arbeitsbedingungen und Qualitätseinbußen bei der Pflege, kritisierte die Ministerin. Sie verwies darauf, dass allein in Hannover mehrere hundert Betten unbelegt seien. Im ländlichen Raum dagegen fehlten ausgebildete Kräfte für die ambulante Pflege. Eine frühzeitig einsetzende Versorgung zu Hause auch mit niedrigschwelligen Angeboten könne eine Pflegebedürftigkeit verhindern helfen oder sie zumindest hinausschieben. „Die meisten Menschen wollen in ihrer vertrauten Umgebung leben bleiben. Lebensqualität bedeutet, wenn wir ihnen das ermöglichen“, sagte Rundt. Niedersachsen werde sich im Zuge der Beratungen zum 3. Pflegestärkungsgesetz für entsprechende Modellversuche einsetzen. Die Sozialministerin äußerte sich nach ihrer Rückkehr von einer dreitägigen Delegationsreise nach Dänemark. Gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Krankenkassen sowie der gemeinnützigen und der gewerblichen Pflegeanbieter hatte die Ministerin sich in Kopenhagen und Sonderburg über das dortige steuerfinanzierte Pflegesystem informiert. In Dänemark organisieren die Kommunen die Pflege weitgehend selbst. Dazu bedienen diese sich überwiegend eigener Einrichtungen, was laut Rundt den Pflegeberuf dank guter Tarifbezahlung „sehr attraktiv“ mache. Nur in wenigen Fällen beauftragen die Kommunen auch private Unternehmen. Die Leistungen setzen anders als in Deutschland, wo erst eine bestimmte Pflegestufe erreicht werden muss, viel früher ein, etwa mit der Zubereitung von Mahlzeiten oder der Reinigung der eigenen Wohnung. Die Gemeinden legen allerdings Art und Häufigkeit der jeweiligen Dienste fest. So befinde der Stadtrat durchaus nach Kassenlage, ob ein Pflegebedürftiger ein oder zwei Mal in der Woche gebadet werde, berichtete die Ministerin aus Dänemark. Das sei dann „schon ziemlich irritierend“. Dem könne man aber mit gewissen Mindeststandards begegnen, meinte Rundt.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #86.