Die seit wenigen Wochen vorliegenden Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Reform des Krankenhauswesens bedürfen nach Ansicht von Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) dringend einer Ergänzung. „Die Krankenhäuser in Niedersachsen spiegeln mir fast täglich ihre Sorgen um den Erhalt ihrer Kliniken wider. Und genau hier ist der Bund gefordert, seiner Pflicht nachzukommen und die Betriebskosten auskömmlich zu finanzieren. Es geht um nichts Geringeres als die Gesundheitsversorgung in unserem Land. Ich fordere den Bund daher auf, sehr zeitnah ein Sofortprogramm zur Rettung der Krankenhäuser auf den Weg zu bringen“, sagte Philippi in einer von der CDU-Landtagsfraktion beantragten aktuellen Debatte.

CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner zeigte sich mit Philippis Ankündigung unzufrieden: „Unsere Erfahrungen mit Sofortprogrammen des Bundes sind, dass sie erstens nie sofort Wirkung zeigen und zweitens kaum helfen.“ Die CDU wiederhole daher ihre in den vergangenen Monaten wiederholt vorgetragene Forderung, die Landesregierung möge eine Bürgschaft für N-Bank-Kredite aussprechen, die dann zur Versorgung der Kliniken mit ausreichend Liquidität dienen sollen. „Dazu reicht doch ein einfacher Kabinettsbeschluss. Warum tun Sie das nicht endlich“, fragte Lechner, gerichtet an Ministerpräsident Stephan Weil. Er nannte ausdrücklich die Kliniken in Papenburg, Wilhelmshaven und Duderstadt.
Im vergangenen Jahr hatte der Landtag mit dem Krankenhausgesetz die Grundlage für eine Reform der Kliniklandschaft beschlossen. Niedersachsen wird in acht Versorgungsregionen eingeteilt, in der jeweils ein Maximalversorger, mehrere Schwerpunktversorger und darunter viele Krankenhäuser der Grundversorgung angeordnet werden. Für jede Klinik soll es aber Anforderungen der Mindestausstattung geben. Kleine und unwirtschaftliche Kliniken, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen können, sollen zu einem „Regionalen Gesundheitszentrum“ (RGZ) umgewidmet werden können – also zu einem ausgeweiteten Ärztehaus mit stationären Betten. Die aktuellen Überlegungen von Lauterbach sind nun geeignet, den vom Land vorgezeichneten Weg zu beschleunigen oder sogar zu konterkarieren. So ist vorgesehen, die Kliniken in bestimmte Level einzuteilen und die Zuschüsse der Kassen danach zu staffeln.
„Stoppen Sie diese Pläne und schließen Sie sich den Protesten von Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen an!“
Sebastian Lechner, CDU-Fraktionsvorsitzender
Nach Darstellung von Lechner würde die Übertragung dieser Lauterbach-Regel auf Niedersachsen bewirken, dass „von den 168 Krankenhäusern in Niedersachsen nur noch 69 übrig bleiben und 99 geschlossen werden müssten“. An Weil und Philippi gerichtet sagte Lechner: „Stoppen Sie diese Pläne und schließen Sie sich den Protesten von Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen an!“ Die CDU schlage vor, die von Lauterbach neu vorgesehene Finanzierung der Vorhaltekosten auf die Notwendigkeit der „Notfallversorgung“ abzustellen – und nicht an die Levels zu koppeln. Wenn man das so täte, kämen weitaus mehr Kliniken als nach dem bisherigen Lauterbach-Plan in den Genuss der geplanten Pauschale.

Jozef Rakicky (AfD) meinte, nach seiner Rechnung werde die Lauterbach-Reform „30 bis 40 niedersächsische Krankenhäuser“ in der Existenz bedrohen. Es müsse sichergestellt werden, dass für jedermann eine 30-minütige Anfahrt zu einer Klinik möglich ist, wenn es um Herzinfarkte, Schlaganfälle oder auch Geburten gehe. Thela Wernstedt (SPD) erklärte, „eine maßvolle Zusammenlegung von Krankenhausstandorten kann sinnvoll sein“, zumal viele kleine Kliniken aktuell überfordert seien. Man könne die Gesundheitsreform aber nicht „vom Berliner Reißbrett aus entwerfen“. Tanja Meyer (Grüne) betonte, es drohe „kein Kahlschlag“, denn auch die Stärkung der ambulanten Versorgung werde ja mit bezweckt und komme vielen erkrankten Menschen zugute. Sozialminister Philippi unterstützte das und meinte gleichzeitig, er habe „positive Signale aus Berlin“ vernommen. Im Gespräch sei eine „Länderöffnungsklausel“ zu den Plänen von Lauterbach – also die Chance, mit eigenen Regeln von den Bundesvorgaben in einigen Details auch abweichen zu dürfen.


