Pistorius: „Das neue Polizeigesetz hat bei mir die höchste Priorität“
Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat die Reform des Polizeigesetzes als „Vorhaben mit höchster Priorität“ bezeichnet. Das sagte der Sozialdemokrat gestern in der ersten öffentlichen Sitzung des Landtags-Innenausschusses in der neuen Wahlperiode. Es werde hier um die Fußfessel für islamistische Gefährder gehen, um die Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachungen (sogenannte „Quellen-TKÜ“). Pistorius stellte klar, dass mit der Veränderung des Polizeigesetzes lediglich eine rechtliche Möglichkeit für derartige Schritte geschaffen werde. Ob es zu der Überwachung der Computer mit Trojanern, also dem Inhalt der „Quellen-TKÜ“ tatsächlich komme, sei damit dann keineswegs festgelegt. Datenschützer äußern massive Zweifel an diesem Trojaner-Einsatz.
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Aus Koalitionskreisen heißt es, die CDU poche darauf, dass ein neuer Entwurf des Polizeigesetzes spätestens im Februar 2018 dem Landtag zugeleitet wird. In der vergangenen Wahlperiode hatte es in der rot-grünen Koalition eine unendlich lange Debatte über Veränderungen des Polizeigesetzes gegeben. Anfangs war dort eine Begrenzung der Polizeibefugnisse geplant, diese sind dann – auch angesichts wachsender terroristischer Bedrohungen – vom Ministerium Zug um Zug zurückgenommen worden. Eine zunächst von Rot-Grün vorgesehene Überarbeitung der Rechtsgrundlage für die Polizei kam dann aber bis zum Ende der Wahlperiode nicht mehr zustande. Jetzt soll es anders sein: Zügig soll in das Polizeigesetz ein Passus kommen, wonach islamistische Gefährder auch mit einer elektronischen Fußfessel versehen und somit besser überwacht werden können. Da bisher solche Vorschriften noch fehlen, muss die Polizei auf dieses Mittel verzichten. Verschärft werden sollen auch die Sanktionen für Gefährder, die gegen Meldeauflagen, Kontakt- und Aufenthaltsverbote verstoßen. Dies soll künftig als Straftat geahndet werden können.
Im neuen Polizeigesetz wird auch die Präventivhaft geregelt, also die Möglichkeit, Gefährder (die noch nicht straffällig wurden, von denen aber eine Gefahr ausgeht) bis zu 74 Tage – nach richterlicher Anordnung – festzuhalten. Bisher gelten zehn Tage. Rot-Grün hatte noch bis zum Frühjahr 2017 geplant, die Frist von diesen zehn auf nur noch vier Tage zu verkürzen, im März 2017 verständigte sich die alte Koalition dann, bei zehn Tagen zu bleiben. Die CDU hatte im Wahlkampf zunächst 18 Monate gefordert, verständigt haben sich Sozial- und Christdemokraten dann auf bis zu 74 Tage. Andere Veränderungen im Polizeigesetz betreffen die verstärkte Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten und den Einsatz von Bodycams für Polizisten.
Pistorius erklärte, im Nachtragshaushalt 2018 sollten die Stellen von 500 zusätzlichen Polizeivollzugsbeamten und 250 Kräfte für Verwaltungstätigkeiten und Informationstechnik. Im Verfassungsschutz sollen 100 Stellen hinzukommen, die Observation soll gestärkt werden und im Verfassungsschutzgesetz sollen die Möglichkeiten verbessert werden, auch 14- und 15-Jährige notfalls zu speichern. Ein „Cyber-Kompetenzzentrum“ soll entstehen, die „elektronische Verwaltung“ soll mit drei Kommunen und einem Ministerium modellhaft getestet werden und die „Landsmannschaft der Deutschen aus Russland“ soll gefördert werden – etwa über die Finanzierung eines Geschäftsführers.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #214.