Grüne kritisieren „künstlichen Zeitdruck“
Damit entsteht nun eine kuriose, äußerst seltene Konstellation: Der Landtag soll am 14. Mai das lange beratene, auch in der Öffentlichkeit heftig umstrittene Polizeigesetz beschließen, obwohl seit gestern die juristischen Fachberater im Parlament einige Teile des Gesetzentwurfs ganz offen als „verfassungswidrig“ brandmarken. Ist so etwas überhaupt möglich? Stefan Birkner (FDP) rügte in der Sitzung des Innenausschusses, der Großen Koalition seien „die Grundrechte offensichtlich egal“ und sie scheue sich nicht, „lapidar über die Verfassungswidrigkeit hinwegzugehen“. Dabei wäre es doch „sehr einfach, die Gesetzesberatung um ein paar Monate zu verlängern und die umstrittenen Bestimmungen herauszunehmen“. Belit Onay (Grüne) meinte, die Koalition setze sich selbst einem künstlichen Zeitdruck aus – und so komme mit den neuen juristischen Bedenken „der ohnehin wackelige Kompromiss zu Fall“. Dagegen betonte Karsten Becker (SPD), er verstehe die Aufregung nicht. Tatsächlich teile man die Hinweise der Landtagsjuristen, wolle die betreffenden Passagen auch verändern – aber das solle erst später geschehen, zuvor solle das neue Gesetz beschlossen werden. Danach könne man in Ruhe an einer Novelle arbeiten, auch in Abstimmung mit anderen Bundesländern. „Die Veränderungen sind gut zu einem späteren Zeitpunkt möglich, zumal die jetzt kritisierten Passagen ja keine Neuerungen betreffen, sondern Vorschriften, die wir bisher schon in unserem Gesetz haben“, ergänzt Sebastian Lechner (CDU). Wichtig sei, dass die jetzt neu geplanten Vorschriften – etwa Online-Durchsuchungen bei Computern und Überwachung von Handy-Kommunikation – möglichst rasch von der Polizei auch genutzt werden können. Dort warte man schon auf die neuen Möglichkeiten. Das gilt etwa, wenn schwere organisierte Gewalttaten drohen – bei Menschenhandel, Kinderpornographie und Clan-Kriminalität. Bislang darf die Polizei in solchen Fällen nur dann Handys anzapfen, wenn es einen konkreten Tatverdacht gibt. Mit dem geplanten neuen Polizeigesetz soll schon der Hinweis auf eine Gefahr für das Tätigwerden der Polizei ausreichen. Daher sei die Eile mit dem Gesetz geboten, meinen Lechner und Becker.Vermutlich deshalb wird es übernächste Woche im Landtag wohl zu der seltsamen Situation kommen, dass ein neues Gesetz mit offen als verfassungswidrig titulierten Teilen beschlossen wird.
So gerät nun die Planung des Polizeigesetzes, die von Anfang an belastet war, auf den letzten Metern noch einmal unter Druck. Seit Beginn der Großen Koalition liegt eine Spannung zwischen Minister Boris Pistorius (SPD) und seinem Vorgänger Uwe Schünemann (CDU) über dieser Planung. Die CDU machte Druck, das Innenministerium agierte erst zögerlich. Die CDU wollte einen Gesetzesbeschluss ursprünglich bis Ende 2018, willigte dann aber auf „Mitte 2019“ ein. Jenseits der sachlichen Auseinandersetzung geht es hier inzwischen auch um Gesichtswahrung: Die Christdemokraten wollen unbedingt rasch ein Ergebnis, das sozialdemokratisch geführte Innenministerium bremste. Wenn die nun neu von den Landtagsjuristen vorgetragenen Bedenken, deren Ursachen allein in der geänderten Rechtsprechung in Karlsruhe liegen, den Gesetzesbeschluss erneut herauszögern, wäre das Risiko einer Koalitionskrise nicht gering – zumal SPD wie CDU das nervige Thema Polizeigesetz endlich vom Tisch haben möchten.
Vermutlich deshalb wird es übernächste Woche im Landtag wohl zu der seltsamen Situation kommen, dass ein neues Gesetz mit offen als verfassungswidrig titulierten Teilen beschlossen wird. Die Opposition dürfte vor dem Beschluss sehr gründlich auf diesen eigentlich untragbaren Missstand hinweisen. Aber was sind die Gründe, dass die jahrelang schon im bestehenden Gesetz verankerten Vorschriften auf einmal nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sein sollen? Das Bundesverfassungsgericht entschied vergangenen Dezember über die sogenannten „Kennzeichenlesegeräte“, die auf der Straße automatisch Autoschilder erfassen und abgleichen. Hatten die Karlsruher Richter bisher in der kurzfristigen Speicherung der Nummern vieler Fahrzeuge, deren Fahrer sich tadellos verhalten, kein Problem gesehen, so nannten sie das im Dezember für rechtswidrig.
Die entsprechenden Gesetze in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg verstoßen damit gegen die Verfassung und müssen geändert werden. Diese neuartige Rechtsprechung hat aus Sicht der niedersächsischen Landtagsjuristen Folgen für drei Bestimmungen im neuen Polizeigesetz: Die „Schleierfahndung“ ist betroffen, also das Recht der Polizei zu plötzlichen Verkehrskontrollen ohne besonderen Anlass. Dies sei nach dem Karlsruher Urteil, meinen die niedersächsischen Landtagsjuristen, nur in der Nähe von Grenzen (etwa zu den Niederlanden) erlaubt. Eine solche Einschränkung fehlt bisher im Polizeigesetz. Ähnliches gelte für Aufzeichnungen der sogenannten Bodycams, also von Kameras, die Polizisten mit sich führen und in brenzligen Augenblicken einschalten sollen. Dort sei nach dem neuen Richterspruch nicht mehr jede Aufnahme erlaubt, vor allem nicht jene, die vor der Eskalation einer Situation entstehen und nur dann dauerhaft gespeichert werden sollen, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt.
Ein anderer Dauerstreit, der das Polizeigesetz seit dem ersten Tag der Diskussion darüber belastet, flammte am Donnerstag im Innenausschuss noch einmal auf: Wie lange sollen sogenannte „Gefährder“, die im Verdacht stehen, eine Straftat begehen zu können, ohne Gerichtsverfahren und Urteil festgehalten werden können? Zunächst hatte die Koalition bei potenziellen Terroristen 74 Tage geplant, nun sind es maximal 35 Tage – zunächst zwei Wochen, dann nach einer Richterentscheidung noch einmal bis zu 14 Tage, die ein weiteres Mal um eine Woche verlängert werden können. FDP und Grüne nannten das „unnötig“, denn wenn es ernsthafte Gründe für einen Freiheitsentzug gebe, könne man gegen jemand ermitteln und Untersuchungshaft verhängen.
Der SPD-Politiker Becker widersprach: Gerade bei islamistischen Akteuren fehle oft der konkrete Tatverdacht für ein Verfahren. Sie müssten auch deshalb länger festgehalten werden können, weil man sonst deren Identität nicht rechtzeitig ermitteln könne – häufig würden auch Sprachprobleme die Untersuchungen verzögern. Der Vertreter der Landtagsjuristen, der die ursprünglich geplante 74-Tage-Frist noch scharf kritisiert hatte, zeigt sich jetzt zufrieden: „Das verfassungsrechtliche Risiko ist mit 35 Tagen deutlich verringert worden.“ (kw)

