Die vier norddeutschen Rechnungshöfe in Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben sich den Norddeutschen Rundfunk vorgenommen – und sind dabei auf Mängel gestoßen. „Die Kostenverrechnung zwischen den ARD-Anstalten muss transparenter und nachvollziehbarer werden. Dies gilt insbesondere für Kooperationen und Gemeinschaftseinrichtungen“, heißt es im Prüfbericht, der vor wenigen Tagen vom Landesrechnungshof Schleswig-Holstein vorgelegt wurde.
Im Finanzverteilungssystem der ARD gebe es ebenfalls erheblichen Verbesserungsbedarf. Solche Anstalten, die über geringe Eigenmittel verfügen, würden benachteiligt. Die Kritik zielt unter anderem auf Radio Bremen (RB). Der NDR zahlt laut ARD-Finanzausgleich jährlich eine Summe von 9,6 Millionen Euro für die Stützung des RB – das ist Geld der Gebührenzahler für die Aufrechterhaltung eines Mini-Senders.

fordern die norddeutschen Landesrechnungshöfe. | Foto: Kleinwächter
Der überwiegende Teil der Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stammt aus den Beiträgen der Gebührenzahler. Welchen Bedarf die einzelnen Sender haben, ermittelt eine Kommission namens KEF, die wiederum auch Empfehlungen für die Beitragshöhe beschließt. Die einzelnen Anstalten melden vorab ihren Bedarf bei der KEF an, wobei immer eine vierjährige Beitragsperiode in den Blick genommen wird – die gegenwärtige endet 2024. Nach dem aktuellen Schlüssel hat der NDR im Jahr 2020 vom Gesamtaufkommen der Rundfunkbeiträge einen Anteil von 17,41 Prozent erhalten – das waren 991 Millionen Euro, insgesamt lagen die NDR-Einnahmen im Jahr 2020 bei 1,1 Milliarden Euro.
Der Rechnungshof weist nun auf eine Besonderheit hin: Die kleinen Anstalten (Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk) hätten selbst nicht genug Beitragsaufkommen, um den Sendebetrieb finanzieren zu können. Also wirke der ARD-interne Finanzausgleich, in den der NDR im Jahr 2020 eine Summe von 17 Millionen Euro habe einzahlen müssen. Insgesamt seien über den ARD-Finanzausgleich in jenem Jahr 90 Millionen Euro bewegt worden. Hieraus folgt die kräftige Stützung des NDR für RB.
„Im Ergebnis ist die Kostenverrechnung weder durchgängig nachvollziehbar noch transparent.“
Daneben spiele noch eine andere Zahl eine wichtige Rolle, nämlich die Sach- und Dienstleistungen, die über Leistung und Gegenleistung erfüllt werden. Für Radio Bremen seien hier der NDR und der WDR zuständig, und der NDR habe 2020 einen Anteil von 1,42 Millionen Euro getragen. Die dafür maßgebliche Berechnungsgrundlage sei seit zehn Jahren nicht mehr überprüft worden.
Außerdem bemängelt der Rechnungshof, dass die Festlegung dieser Summe für die Sach- und Dienstleistungen nicht auf allgemeingültigen Verteilungsschlüsseln beruhe, sondern oftmals Ergebnis von Einzelverhandlungen zwischen den verschiedenen Sendern sei. „Im Ergebnis ist die Kostenverrechnung weder durchgängig nachvollziehbar noch transparent.“ Nicht immer werde der aktuelle finanzielle Wert einer Leistung als Basis angenommen. Nun fordern die Rechnungshöfe den Sender auf, sie sollten das Verfahren „transparenter und nachvollziehbarer gestalten“.

Die Prüfer werfen nun auch einen kritischen Blick zu den Eigenmitteln, die bei den verschiedenen ARD-Sendern in unterschiedlicher Höhe anfallen. Je höher diese Summen, desto geringer ist der Zuschussbedarf. Die ARD habe aber die Eigenmittel sämtlicher ihrer Sender addiert – obwohl der NDR selbst 2019 nur über eine relativ geringe Summe von 90 Millionen Euro verfügt habe. Bei den KEF-Zuschüssen sei aber fiktiv ein höherer Wert zugrunde gelegt worden, weshalb der NDR-Anteil am Beitragsaufkommen in der aktuellen vierjährigen Periode um 81 Millionen Euro geringer ausfalle, als es eigentlich nötig sei.
Diese Umverteilungseffekte seien seit zehn Jahren unverändert – und sie hätten zu Mindereinnahmen für den NDR in Höhe von 267 Millionen Euro seit 2014 geführt. Was die Rechnungshöfe daran vor allem stört, ist der Effekt einer „unrealistischen Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen ARD-Anstalten“. Insofern bilde das derzeitige Abrechnungssystem nicht die wirkliche Situation der Sender ab. Nach Meinung der Rechnungshöfe sollten dazu in den Staatsverträgen nähere Angaben festgeschrieben werden.
Kritik am NDR-Sparpaket: Wenig zufrieden sind die Rechnungsprüfer mit den beiden NDR-Sparpaketen, die 2019 und Anfang 2020 entwickelt wurden, diese seien „weder transparent noch nachhaltig“ gewesen. Es sei unter anderem um nur zeitlich begrenzte Wiederbesetzungssperren gegangen. 2020 habe der NDR dann noch das Ziel verkündet, bis Ende 2024 insgesamt 300 Millionen Euro einzusparen. Doppelstrukturen und Mehrfachbefassungen der Redaktion mit bestimmten Themen sollten von den einzelnen Direktionen identifiziert werden. Nun bemängeln die Rechnungsprüfer, dass verworfene Vorschläge nicht dokumentiert worden seien, man deshalb nicht später darauf zurückkommen könne. Die Streichung von Sendungen, Kürzungen interner Veranstaltungen und der Verzicht auf „Classic Open Air“ seien ausgewählt worden, auch Grundstücksverkäufe und Personaleinsparungen in Teilbereichen würden angestrebt. Zwar sei der Sender „auf dem richtigen Weg“, aber ein Monitoring zur Überprüfung vergleichbarer Schritte in den einzelnen Landesfunkhäusern falle schwer. „Es kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Maßnahmen tatsächlich erfolgreich sind“, heißt es im Prüfbericht.


