12. Nov. 2015
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Reduzierte Planungs- und Bauauflagen für Flüchtlingsunterkünfte

(rb) Hannover. Nach rekordverdächtig kurzer Beratungszeit in den Ausschüssen ist am Mittwoch mit den Stimmen aller Landtagsfraktionen das „Niedersächsische Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetz (NFUEG)“ verabschiedet worden. Damit sollen in der Zeit vom 1. Dezember 2015 bis Ende des Jahres 2019 in den niedersächsischen Kommunen reduzierte Planungs- und Bauauflagen gelten, um möglichst schnell und kostenschonend Wohnraum für Flüchtlinge schaffen bzw. herrichten zu können. Die Gesetzesinitiative geht auf einen Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände aus dem vergangenen Sommer zurück. Während des befristeten Zeitraums entfallen u.a. die verpflichtende Vorschrift zur Barrierefreiheit, Baugenehmigungen für Mobilheime wie Zelte, Container und Wohnwagen, gesetzliche Vorschriften des Landesdenkmalschutzgesetzes sowie die Verpflichtung, PKW-Einstellplätze und Kinderspielplätze für Neubauten zu schaffen. Nicht aufgenommen wurden dagegen die Anregungen der Kommunen, keine Aufzüge mehr ab dem vierten Stock vorzuschreiben, Einschränkungen bei den Aufenthaltsräumen zuzulassen oder auf Fahrradabstellanlagen zu verzichten. Wird eine Immobilie nicht mehr zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt, gelten wieder die „normalen“ Auflagen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #209.
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