(rb) Hannover. Mit einer Änderung des 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, den die Landesregierung jetzt in den Landtag einbringen wird, soll ausdrücklich klargestellt werden, dass in einem bundesweiten Fernsehprogramm regionalisierte Werbung nur dann zulässig ist, wenn das Recht des betroffenen Landes dies gestattet und eine gesonderte landesrechtliche Zulassung erteilt wird. Nach Angaben der Landesregierung ist in Niedersachsen nicht daran gedacht, im Landesmediengesetz von der vorgesehenen Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Begründet wird dies damit, dass die Öffnung regionaler Werbemärkte für bundesweite Fernsehveranstalter negative Auswirkungen auf den lokalen und regionalen Rundfunk haben würde, der gemeinsam mit der Presse um regionale Werbepartner konkurriere.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #187.