(rb) Hannover. Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, die aber nicht mehr verpflichtet sind, sich in einer Aufnahmeeinrichtung aufzuhalten, können sich künftig vorübergehend im gesamten Land Niedersachsen frei bewegen. Das sieht die „Verordnung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern außerhalb des Geltungsbereichs der Aufenthaltsgestattung“ vor, die das Kabinett [...]
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