23. Nov. 2016
Kommentar

Risiken und Nebenwirkungen

Darum geht es: Der Bundesrat stimmt morgen über einen Antrag gegen den Online-Handel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ab. Niedersachsen unterstützt den Antrag. Ein Kommentar von Martin Brüning. Der Begriff „Lobby“ hat in Teilen der Bevölkerung einen schlechten Ruf – vielfach allerdings zu Unrecht. Denn oftmals sind Lobbyisten wertvolle Hinweisgeber für die Politik, deren Branchenkenntnisse durchaus geschätzt werden. Wenn man nach Beispielen sucht, wo Lobbyisten schnell ihren Ruf verspielen, landet man schnell bei den Apothekerverbänden. Das massive Vorgehen und das regelrechte Bedrängen der Politik durch die niedergelassenen Apotheker lässt jegliche Sensibilität vermissen. Dabei werden Parteien, die nicht nach der Apothekerpfeife (natürlich nur mit Wasserdampf) tanzen, auch direkt und öffentlich hart angegangen, und es wird mit Beispielen argumentiert, die am Rande der Niveaugrenze angesiedelt sind. Oder glaubt wirklich jemand, dass ohne Apotheke vor Ort bei funktionalen Analphabeten der Arzneimittel-Versorgungsnotstand ausbricht? Am Ende landen verdächtig alarmistische Bewertungen wie eine „konkrete Gefährdungslage für die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“ im bayerischen Bundesratsantrag – ganz so, als hätten die Innenminister der Länder den Antrag geschrieben und als gehe es um eine explizite Terror-Gefahr. Wer hat diesen Antrag eigentlich geschrieben? Ein Teil der Antwort könnte die Bevölkerung verunsichern... Dabei sind nicht alle Argumente der Apotheker von der Hand zu weisen. Natürlich schafft das EuGH-Urteil keinen Wettbewerb, weil der komplett staatlich durch- und überregulierte Gesundheitssektor mit einem freien Markt ungefähr so viel zu tun hat wie eine Aspirin-Tablette mit einem Halsbonbon. SPD-Sozialexperte Uwe Schwarz hat recht, wenn er sagt, dass das Urteil die Internet-Apotheke bevorteilt, ohne dass sich die niedergelassene Apotheke dagegen adäquat wehren kann. Für einen verbesserten Preiswettbewerb, wie er dem Europäischen Gerichtshof vorschwebt, müsste es ja erst einmal Wettbewerb geben. Und natürlich ist die persönliche Beratung in der niedergelassenen Apotheke näher am Kunden als die Alternative im Chat oder an einer Telefon-Hotline. Die Schutzmauer, die die Politik um die niedergelassenen Apotheker ziehen möchte, ist dennoch nicht per se gerechtfertigt. Es ist nicht davon auszugehen, dass mit dem Online-Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel in den nächsten Jahren automatisch eine Reihe von Apotheken-Pleiten einhergehen wird. Das liegt zum einen an der gesunden wirtschaftlichen Situation der Apotheken, die in den vergangenen Jahren mit stetig steigende Umsätzen vom Gesundheitssystem durchaus profitiert haben. Zum anderen sollte man in Kunden und Patienten mehr Zutrauen haben. Viele werden die persönliche Beratung nach wie vor zu schätzen wissen. Und chronisch Kranke müssen ohnehin für rezeptpflichtige Medikamente nicht mehr als ein Prozent des Bruttoeinkommens zuzahlen. Das schränkt die Vorteile des Online-Versandhandels stark ein. Mehr Markt würden dem System auf jeden Fall gut tun. Dabei müssen ja nicht alle Schranken fallen. Arzneimittel sind nicht mit dem Kauf einer Blumenvase zu vergleichen. Der politische Apothekerschutz sorgt aber dafür, dass die Arzneimittelpreise in Deutschland auf einem hohen Niveau bleiben. Die Kosten dafür zahlen die Versicherten über ihren Beitragssatz. In der Gesundheitsplanwirtschaft gibt es inzwischen zu viele, die kräftig mitverdienen wollen, und es drängt sich immer stärker der Verdacht auf, dass die Versicherten selbst das schwächste Glied in der Kette sind. Das wird im Gesetzentwurf, der morgen im Bundesrat beraten wird, einmal mehr deutlich. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt – aber lieber nicht ihren Apotheker. Mail an den Autor dieses Kommentars
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #214.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning