
Julia Retzlaff, SPD-Landtagsabgeordnete aus Braunschweig und Mitglied im Petitionsausschuss, hat die Ablehnung einer Eingabe von 5400 Bürgern zum Rettungsdienst in Hildesheim begründet. In der Ausschusssitzung sagte sie, die Landtagsmehrheit werde der Petition nicht folgen - aber das Innenministerium gleichzeitig beauftragen, nach einem Jahr die Wirkung des neuen Hildesheimer Rettungsbedarfsplanes zu beurteilen. Die Beschwerdeführer, darunter Aktive von Rettungsdiensten im Kreis Hildesheim, werfen dem Landkreis als zuständige Stelle eine Fehlplanung vor. Die Planungsgrundlage reiche nicht aus, die "flächendeckende bedarfsgerechte Versorgung" sicherzustellen. Nun erklärt Retzlaff für die rot-grüne Landtagsmehrheit, dass die Zuständigkeit beim Kreis liege und das Innenministerium lediglich die Rechtsaufsicht, nicht aber die Fachaufsicht habe. Das Innenministerium solle daher ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Rettungsbedarfsplanes prüfen, ob die Vorgaben wie in der Petition behauptet unzureichend seien. Falls ja, müsse man weitere Schritte unternehmen. Die Vertreter von CDU und AfD vertraten die Ansicht, die Petition als "Erwägung" zu beschließen - also das Ministerium zum Handeln aufzufordern.


