11. Juni 2017
Inneres

Rübke plant große Dokumentation

Jutta Rübke, Landesbeauftragte zur Aufarbeitung des „Radikalenerlasses“, hat eine große Dokumentation über ihre Arbeit in Aussicht gestellt – und die Kooperation mit der neuen Landeszentrale für politische Bildung angekündigt. Im Auftrag der Landtagsmehrheit arbeitet Rübke mit einem Team die Fälle derer auf, die zwischen 1972 und 1990 in Niedersachsen wegen des „Extremistenbeschlusses“ nicht im öffentlichen Dienst arbeiten durften – weil sie etwa Mitglieder der DKP oder der NPD waren. Rübkes Mitarbeiter Wilfried Knauer berichtete, dass er vor allem im Innenministerium sehr viele Akten gefunden hat („in hoher fünfstelliger Seitenzahl“), manche Unterlagen aus dem Kultus- und Wissenschaftsministerium seien aber wohl schon vernichtet worden, weil die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Zwischen 1972 und 1988 seien 168.677 Anfragen zu Bewerbern für den Staatsdienst bearbeitet worden, zu 721 Personen habe der Verfassungsschutz „Erkenntnisse“ gewonnen. In unabhängigen Kommissionen, die dann nach Anhörungen zu entscheiden hatten, seien 141 Bewerber abgelehnt worden, 103 hätten vorher ihre Anträge zurückgezogen, 86-mal sei gegen das Votum der Kommission geklagt worden. 62 Personen, die als bereits beim Land Beschäftigte überprüft wurden, hätten nach einer Überprüfung ausscheiden müssen. Knauer bedauert, dass aus den Protokollen der Anhörung oft nicht viel hervorgeht, weil nur das Ergebnis der Entscheidung festgehalten wurde. Er hofft darauf, dass viele Betroffene ihre Unterlagen der Landesbeauftragten übermitteln.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #108.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning