Darum geht es: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat große Zweifel, ob die Besoldung der niedersächsischen Beamten im Jahr 2013 angemessen war. Die Sache wird nun noch einmal dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dazu ein Kommentar von Klaus Wallbaum.
Es hätte ein so schöner Tag für Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider werden sollen. Am Vormittag verschickte die Staatskanzlei eine Pressemitteilung mit einer frohen Botschaft. Die Steuereinnahmen waren im vergangenen Jahr so gut, dass Niedersachsen schon 2016 völlig ohne neue Kredite auskommen konnte. Die vielbeschworene „schwarze Null“, also das Wirtschaften ohne neue Schulden, gilt also bereits seit fast anderthalb Jahren. Ein Ausweis vorbildlicher Finanzpolitik also.
Aber dann wurde es Nachmittag, und aus Lüneburg kamen düstere Wolken nach Hannover: Das dortige Oberverwaltungsgericht hatte sich eingehend mit der Beamtenbesoldung beschäftigt, vier Berufungsverfahren lagen dazu vor. Was die Jahre 2005 bis 2012 und seit 2014 angeht, sehen die Richter keine unzulässig niedrige Besoldung. Sie lassen allerdings eine Revision zu, und der Beamtenbund will diesen Weg auch gehen. Mit anderen Worten: Diese Sache liegt bald vor dem Bundesverwaltungsgericht. Was das Jahr 2013 angeht, und hier besonders die Besoldungsstufen A8, A11 und A13, ist nach Ansicht der Richter das „Alimentationsprinzip“ verletzt. Das OVG legt den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor – damit wird Karlsruhe gezwungen, noch einmal die Sache zu begutachten. Teilt man dort die Ansicht der Lüneburger, dann droht eine Verfassungsmäßigkeit der Besoldung und Beamtenversorgung, zumindest für das Jahr 2013.
Was das genau heißt, mag noch niemand beurteilen – weder der Beamtenbund noch das Finanzministerium in Hannover. Würde aus einem Karlsruher Urteil, das irgendwann in Zukunft zu erwarten ist, eine notwendige Anhebung der Bezüge folgen? Vielleicht ja, vielleicht aber auch nur für einige (niedrige) Besoldungsstufen. Womöglich bleibt ein Verfassungsverstoß für 2013, falls er denn festgestellt werden sollte, aber für die Zukunft folgenlos. Auf jeden Fall haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe gestern von den Lüneburger Richtern den schwarzen Peter in dieser Sache zugeschoben bekommen.
Schon 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass bei der Frage der Beamtenbesoldung mehrere Parameter zu berücksichtigen sind – Lohnentwicklung, Verbraucherpreise, Tarifabschlüsse und Vergleich mit anderen Beamtenbesoldungen. Daran sei zu messen, so die Verfassungsrichter damals, ob der Abstand zum Grundsicherungsniveau mindestens 15 Prozent beträgt. Wird diese Distanz bei mehr als drei Parametern unterschritten, droht die Verfassungswidrigkeit. Nur blieb der Richterspruch in Karlsruhe 2015 an einigen Punkten zu unbestimmt. Etwa mit Bezug auf die Lebenshaltungskosten – gilt das für den Durchschnittswert oder für jeden einzelnen Ort, also auch den teuersten? Also in Ostfriesland ebenso wie in Buchholz in der Nordheide? Damit man die Sache richtig beurteilen kann, so lässt sich aus dem Lüneburger Richterspruch ableiten, muss Karlsruhe „nachliefern“, also konkreter werden.
Folgt daraus später die Notwendigkeit, die Bezüge anzuheben, so kann das maßvoll sein oder sehr teuer werden. Es liegt in der Hand der Bundesverfassungsrichter, alles Spekulieren nützt heute wenig. Da ist es für die Landesregierung ein schwacher Trost, dass die Grundlage für das gestrige Urteil in eine Zeit fällt, in der ihre Vorgänger Verantwortung hatten. Die offiziellen Bewertungen gehen nun stark auseinander.
Während das Finanzministerium die Entscheidung als „positiv“ bewertet, weil die meisten Berufungsklagen zurückgewiesen worden seien, fordert der Beamtenbund-Vorsitzende Friedhelm Schäfer die Landesregierung auf, umgehend Gespräche mit dem Beamtenbund zu führen – und die nächsten Gerichtsentscheidungen, bis zu denen noch viele Monate ins Land gehen können, nicht abzuwarten. Ansonsten könne es zu einem „heißen Herbst“ kommen, fügt Schäfer hinzu. Das klingt alles andere als beruhigend.
Auf jeden Fall hat die Landespolitik im Wahljahr 2017/2018 seit gestern ein neues Thema: Wie hält es das Land mit der angemessenen Bezahlung seiner Staatsdiener?
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #78.