Der uns vorliegende Entwurf fällt aus unserer Sicht inhaltlich hinter den Aktionsplan Inklusion zurück und wird der Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter damit nicht im vollen Umfang gerecht.
„In der verbindlichen Gestaltung mobiler Arbeit und Telearbeit innerhalb der Landesverwaltung sehen wir gerade auch Chancen für eine Ausgestaltung der Teilhabe von Schwerbehinderten. Doch der uns vorliegende Entwurf fällt aus unserer Sicht inhaltlich hinter den Aktionsplan Inklusion zurück und wird der Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter damit nicht im vollen Umfang gerecht“, schreibt der Vorstand der LAGSV an Innenministerium und Spitzenverbände der Gewerkschaften. Er vertritt die Auffassung, dass aus den geforderten Nachbesserungen weder höhere Kosten noch ein unverhältnismäßig höherer Aufwand für die Umsetzung resultierten.


