Das neue Landesmediengesetz, dessen Regierungsentwurf gerade in den Gremien des Landtags beraten wird, hat es an einer Stelle in sich. Vorgeschlagen wird für die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) eine neue Aufgabe: „Förderung des Qualitätsjournalismus im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung Mitarbeitender von lokalen und regionalen Rundfunkveranstaltungen und Presseverlagen, sowie rundfunkähnlichen Telemedienanbietern mit Sitz in Niedersachsen.“ Dafür müsse die NLM aber Landesmittel erhalten oder „Mittel Dritter“, die Anteile der Rundfunkbeiträge, die zu einem geringen Anteil auch an die NLM fließen, sollen dafür nicht genutzt werden dürfen.

Aber ist der Zweck überhaupt klar definiert und gut begründet? In einer Anhörung des Medienausschusses äußerte der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner prinzipielle Einwände. Er sei von Journalisten auf ein grundsätzliches Problem angesprochen worden – ob nämlich eine staatliche Unterstützung bestimmter Medien deren Unabhängigkeit in der Berichterstattung gefährden könne. Stefan Borrmann vom Verband der Nordwestdeutschen Zeitungsverleger zeigte sich in diesem Zusammenhang zufrieden darüber, dass ein erster Entwurf der Staatskanzlei noch einmal abgeändert worden war. Zunächst hatte es nämlich keine Beschränkung auf die Aus- und Weiterbildung bei der Verwendung dieser Mittel gegeben.
Borrmann ergänzte, mit jedweder Förderung von Medien könne natürlich die Unabhängigkeit der Verlage „nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen werden“. Dies betreffe auch das ausgewogene Verhältnis von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern. Umgehen könne man den Verdacht einer Einflussnahme eigentlich nur mit einer Gießkannenförderung – also, indem alle Anbieter die gleichen Beträge bekämen. Mit der Einschränkung, nur die Aus- und Fortbildung von Journalisten zu fördern, ist für Borrmann eine bessere Verträglichkeit gegeben. Denn die Aus- und Fortbildung sei ein „weit neutraleres Spielfeld“, hier könne man die angepeilte Unterstützung besser rechtfertigen.
"Ems-TV gibt es nur noch, weil alle in der Region es haben wollen.“
Axel Backers, Geschäftsführer von Ems-TVZuvor hatte der Geschäftsführer von Ems-TV, Axel Backers, über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten seiner Branche berichtet. Viele lokale Fernsehsender hätten nach der anfänglichen Euphorie der Gründung wieder aufgegeben. Die acht Journalisten bei ihm verdienten im Schnitt 32.000 bis 35.000 Euro im Jahr – und neulich erst sei eine Mitarbeiterin von einem überregionalen TV-Sender „weggeschnappt“ worden. Ems-TV gebe es nur noch, weil „alle in der Region es haben wollen“, alle Gemeinden und der Landkreis unterstützten das Projekt. „Es gibt keine Abhängigkeiten und keine Beeinflussung“, beteuerte Backers. Nicht so sehr für die Ausbildung erhoffe er Zuschüsse, sondern für die Aufbesserung der Gehälter. Borrmann vom Verlegerverband zweifelte indes, ob die finanzielle Unterstützung der NLM für die Gehälter bestimmter Medien ein verträglicher Weg sein könne.
Gerangel um Einstiegshürde: Wer ein privates Rundfunkprogramm starten will, muss nach bisherigem Recht drei Gesellschafter aufbieten. Privatrundfunkverbände halten die Regel über entbehrlich, denn ihr Sinn, die Gefahr einer Übernahme durch starke ausländische Medienkonzerne abzuwehren, bestehe nicht mehr. Vielmehr litten private Rundfunksender unter enormen Kosten und der starken Konkurrenz durch Internet und lokale Radios. Borrmann vom Zeitungsverlegerverband erinnerte an Versuche etwa von „Russia Today“ (RT) und von Medienunternehmen autoritärer Staaten, in Deutschland an Einfluss zu gewinnen. RT habe schon im Luxemburg versucht, eine Lizenz zu erlangen und sich damit anschließend auf dem deutschen Markt auszubreiten.
Kampf um Bürgerradio in Hannover: Die NLM hatte den Antrag für ein hannoversches Bürgerradio „Leibniz.fm“ abgelehnt mit der Begründung, der Etat der Anstalt gebe die Förderung nicht her – zumal die NLM mit der Aufsicht über Internet-Angebote wesentlich mehr Aufgaben zu bewältigen habe. Michel Golibrzuch, einer der Initiatoren von „Leibniz.fm“, widersprach und meinte, die NLM habe die Aufgabe zur Förderung solcher Projekte, außerdem sei ein solches Bürgerradio in der Region Hannover mit 1,2 Millionen Menschen mehr als angemessen. Die Betreiber der privaten Rundfunksender haben indes die Sorge, sie würden nach den derzeitigen Regeln des Mediengesetz-Entwurfs zur Kasse gebeten, wenn Plattformen für Bürgerrundfunk geschaffen werden sollen.


