Niedersachsens Tierheime und Tierschutzverbände drücken bei der Einführung einer Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht aufs Tempo. Die Zahl der Katzen entwickelt sich dramatisch nach oben, die Heime sind immer häufiger am Limit. „Wir sind jetzt schon bei 40 Katzen. Letztes Jahr war es eine Katastrophe und dieses Jahr wird es auch wieder eine Katastrophe“, ist sich Stefan Pommnitz vom Tierheim Hodenhagen (Heidekreis) sicher. Eigentlich müsste das Tierheim in den Wintermonaten bei einer einstelligen Katzenauslastung liegen, um Anfang Juni für den nächsten Ansturm an Jungkatzen gewappnet zu sein. Ansonsten drohten Aufnahmestopps bei „Abgabekatzen“, deren Besitzer sich aus den unterschiedlichsten Gründen von dem Vierbeiner trennen. „Fundkatzen“ muss das Tierheim hingegen weiterhin aufnehmen. Ein Kraftakt.

In den Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung wurde eine Kastrations- sowie Kennzeichnungspflicht bereits aufgenommen, die rechtlich zulässigen Möglichkeiten werden gerade im Landwirtschaftsministerium überprüft. Mit der Pflicht soll unter anderem das Leid der wilden Katzen gemindert werden, die auf sich alleine gestellt ums Überleben kämpfen und Überträger zahlreicher Krankheiten sind – teilweise auch auf Menschen. „Viele freilebende Katzen sehen wirklich erbärmlich aus, sind abgemagert und haben kahle Stellen. Je später man sie einfängt, desto übler ist es“, weiß Pommnitz aus Erfahrung. Insbesondere Kitten seien häufig in einem schlechten Zustand, nicht jede kriege man wieder aufgepäppelt.
„Kastrations- und Kennzeichnungspflichten für Freigängerkatzen beziehungsweise Katzen mit unkontrolliertem Freigang können einen erheblichen Beitrag für den Tierschutz darstellen“, betont auch Holger Lorenz, Geschäftsführer der Tierärztekammer Niedersachsen. Seit fünf Jahren organisiert Lorenz zusammen mit weiteren Partnern eine Katzenkastrationsaktion. Dank Landesmitteln könnten so pro Jahr rund 2200 Tiere kastriert und registriert werden, die keinem Halter zuzuordnen sind. Die Kosten für die ganze Aktion lagen allein im vergangenen Jahr bei rund 278.000 Euro, davon wurden 150.000 Euro vom Land bezuschusst. „In allen Jahren hat sich gezeigt, dass die Fördermittel erheblich vor Ablauf der Aktionsdauer aufgebraucht waren. Daran ist zu erkennen, wie groß der Bedarf an Kastrationen für Streunerkatzen ist“, sagt Lorenz. Während die Kastrationskosten für Freigänger und Hauskatzen die jeweiligen Besitzer tragen werden müssen, wird vermutlich das Land Niedersachsen auf den Kosten für die wildlebenden Katzen sitzen bleiben. „Für die Kastration sollen die zur Verfügung stehenden Fördermittel verstetigt werden“, heißt es dazu aus dem Landwirtschaftsministerium.

Innerhalb von zwei Jahren kann eine Katze bereits mehr als 30 Nachkommen zeugen, rechnet die Tierärztekammer Niedersachsen vor. Während laut dem Deutschen Tierschutzbund 2015 in Deutschland rund 11,8 Millionen Katzen lebten, waren es 2021 bereits rund 16,7 Millionen Katzen – davon 1,6 Millionen in Niedersachsen, so eine Schätzung. Der Umsatz an Katzenstreu habe sich im gleichen Zeitraum jedoch nicht nennenswert verändert, heißt es vom Landestierschutzverband Niedersachsen. „Das ruft zwar immer ein Lächeln hervor, aber diese Umsatzdaten geben eindeutig einen Hinweis darauf, dass die Masse der Anzahl an Hauskatzen als sogenannte Freigänger gehalten wird“, sagt Landestierschutzverbands-Vorsitzender Dieter Ruhnke. In den Haustierregistern Findefix und Tasso waren Ende vergangenen Jahres über 690.000 Hauskatzen registriert, davon rund 155.000 unkastriert. Ein Problem. Als unkastrierte Freigänger könnten diese sich auch mit wildlebenden Katzen paaren, die sich dann weiter unkontrolliert vermehren.

Die Folgen sind neben dem Katzenleid auch Schäden der Flora und Fauna. Denn anders als Freigänger, die nur zum Zeitvertreib jagen, seien verwilderte Tiere auf die Nahrung angewiesen, so Pommnitz. „Eine Katze, die zu Hause Futter bekommt, jagt nicht so viel wie eine wildlebende Katze, die nicht drumherum kommt.“ Bisher hoffte man, durch eine Regelung im niedersächsischen Jagdgesetz die Katzenpopulation einzudämmen und Wildtiere wie Bodenbrüter vor den Katzen schützen zu können. Seit 20 Jahren dürfen wildernde Katzen abgeschossen werden. Vergangenes Jahr wurde die Gesetzespassage spezifiziert. Eine Katze muss nicht mehr mit der Beute erwischt werden, sondern steht unter Generalverdacht, wenn sie sich 300 Meter entfernt von Wohnbebauungen herumtreibt. Im Gegenzug für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht „soll der Abschuss von Katzen in Feld und Flur untersagt werden“, so Natascha Manski, Pressesprecherin des Landwirtschaftsministeriums.

Aktuell gibt es beim Thema Katzenkastration einen Flickenteppich in Niedersachsen. „Die Verordnung gibt der Kommune ein Handwerkszeug als Rechtsgrundlage an die Hand, bei Bedarf tätig zu werden“, betont Ruhnke vom Landestierschutzverband. Derzeit wird in knapp der Hälfte aller Städte und Gemeinden eine Verordnung zum Schutz von Katzen angewandt. Davon gibt es aber 169 verschiedene Ausführungen. Schuld an der Uneinheitlichkeit sei die damalige Landesregierung, so der Landestierschutzverbands-Vorsitzende. „Leider wurde unter der Federführung des damaligen Landwirtschaftsministers Christian Meyer die Verordnungsermächtigung auf freiwilliger Basis auf die Kommunen übertragen“, kritisiert Ruhnke. Mit der Kastrationspflicht nehme man die Katzenhalter stärker in die Pflicht.
Von der Regelung sollen in erster Linie die Besitzer von Freigängerkatzen betroffen sein. Jede Katze, die nach draußen gelassen wird, müsste damit kastriert und registriert sein. Auch wer wildlebende Katzen regelmäßig füttert, könnte als Katzenbesitzer gelten und für die Kastration verantwortlich sein, wie es in einer bisherigen Verordnung steht. Demnach gilt im Landkreis Diepholz auch eine Ausnahme für Katzen unter einem Alter von 5 Monaten. Auch Züchter könnten eine Ausnahmegenehmigung beantragen. „Natürlich wird es unkomplizierte Ausnahmemöglichkeiten geben, wenn jemand möchte, dass seine Katze Junge bekommen soll und die Versorgung gewährleistet ist“, bestätigt auch Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte.
"Natürlich wird es unkomplizierte Ausnahmemöglichkeiten geben, wenn jemand möchte, dass seine Katze Junge bekommen soll und die Versorgung gewährleistet ist."
Miriam Staudte, LandwirtschaftsministerinDer Verbandsvorsitzende Ruhnke appelliert an das Ministerium, einen besonderen Fokus auf die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht zu legen. Sie sei eine wichtige Unterstützung, um entlaufende Katzen schnell wieder zum Besitzer zu bringen und so Kommunen und Tierheime nicht unnötig weiter zu belasten. In den Tierheimen sind die Kastration und das Chippen bereits gängige Praxis. Vorher werde keine wilde Jungkatze vermittelt, heißt es dazu von Pommnitz. „Eigentlich müsste jeder Katzenbesitzer dazu in der Lage sein, sein Tier zu chippen. Viele wissen aber einfach immer noch nicht, dass man sein Tier registrieren kann“, ärgert er sich.
Spannend bleibt die Frage, welche Regelung das Land für die unkastrierten Wildkatzen findet und mit welchen Konsequenzen Katzenbesitzer bei Missachtung der Pflicht rechnen müssen. Im Landkreis Diepholz droht derzeit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro bestraft werden kann. Ein weiterer Knackpunkt dürfte die Kontrolle der Pflicht sein. Pommnitz vom Tierheim Hodenhagen sieht diesen Punkt skeptisch: „Die Überprüfung wird schwierig. Wir haben Angst, dass es später Schlupflöcher gibt. Aber das muss man dann sehen.“


