(rb) Hannover. Die Ausgaben des Landes für Subventionen und Zuwendungen weisen für das laufende Haushaltsjahr einen Betrag von 1,039 Milliarden Euro aus. Davon entfallen nach dem jetzt veröffentlichten Subventionsbericht, der den Zeitraum 2015 bis 2019 umfasst, 313,7 Millionen Euro auf die Kategorie Subventionen und 950,8 Millionen Euro auf die Zuwendungen; ein Anteil von 21,7 Prozent (225,2 Millionen Euro) sei sowohl der einen als auch der anderen Kategorie zuzuordnen. Während sich die Gesamtsumme von 2014 auf 2015 kaum verändert hat, hat sie sich 2016 deutlich um rund 350 Millionen Euro reduziert. Zurückzuführen ist das nach dem Bericht vor allem auf das in diesem Haushaltsjahr errichtete „Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen“ in Höhe von ca. 365 Millionen Euro, das vom übrigen Vermögen des Landes getrennt dargestellt wird und nicht Gegenstand der Mipla und des Subventionsberichts selbst ist, wie es darin heißt. Dieses Sondermögen soll in seinem Volumen in den weiteren Planungsjahren konstant bleiben. Damit reduziert sich der Anteil der Subventionen und Zuwendungen an den bereinigten Ausgaben des Landes im Zeitraum 2014 bis 2016 von 5,1 auf 3,6 Prozent. Der größte Anteil dieser Ausgaben entfällt in diesem Jahr mit 46 Prozent (478 Millionen Euro) auf das Wissenschaftsministerium, insbesondere für die Forschungsförderung, gefolgt vom Sozialministerium mit 15,7 Prozent (162,7 Millionen Euro), vor allem für die Städtebauförderung. Bei zehn Prozent liegt der Anteil des Umweltministeriums mit 104,5 Millionen Euro. Auch beim Wirtschaftsministerium (102,9 Millionen Euro) beträgt der Anteil nur noch knapp zehn Prozent, vor allem, weil das Ressort in besonderer Weise von den zweckgebundenen Mitteln des Sondervermögens profitiert. 8,8 Prozent bzw. 91,7 Millionen Euro entfallen auf den Bereich des Landwirtschaftsministeriums, 4,9 Prozent (51,3 Millionen Euro) auf das Kultusministerium, 3,6 Prozent (37,6 Millionen Euro) auf das Innen- und 0,4 Prozent (3,7 Millionen Euro) auf das Justizministerium. Der verbleibende Rest von 6,9 Millionen Euro (0,7 Prozent) verteilt sich auf Querschnittsaufgaben der Ressorts. Wie es weiter heißt, unterliegen diese Ausgaben zum Teil gesetzlichen Bindungen, die zu 2,4 Prozent in Bundesgesetzen und zu 8,8 Prozent in Landesgesetzen fixiert seien.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #79.