SPD und Grüne wollen CDU in der Frauenpolitik auf die Probe stellen
Die von Rot-Grün geplante Verschärfung der Bestimmungen für die Personalauswahl im öffentlichen Dienst von Land und Kommunen wird noch einmal zum Thema in der letzten Plenarsitzung vor der Landtagswahl an diesem Mittwoch. Die Landesregierung hatte geplant, die Einstellungsvorschriften zu ändern: Bei gleicher Qualifikation soll immer eine weibliche Bewerberin den Vorzug erhalten, sofern in der Dienststelle Frauen noch einen Anteil von weniger als 50 Prozent haben. Diese Vorgabe, die eine wesentliche Konkretisierung der bisherigen Soll-Vorgaben bedeutet, würde in der Praxis eine Verpflichtung zur generellen Stellenausschreibung nach sich ziehen. Die Kommunen hatten das deshalb skeptisch beurteilt. Jetzt bringen SPD und Grüne den Gesetzentwurf noch einmal ein, sie wollen offenbar auch eine sofortige Abstimmung beantragen. In der Erwartung, dass CDU und FDP dagegen sein werden, solle so auch die ehemalige Grünen-Abgeordnete Elke Twesten Farbe bekennen. Sie hatte bei ihrem Übertritt zur CDU erklärt, dass das Gleichberechtigungsgesetz eines ihrer wesentlichen Anliegen sei. CDU-Fraktionschef Björn Thümler hat unterdessen erklärt, der rot-grüne Gesetzentwurf sei „wahrscheinlich verfassungswidrig“, da Frauen, die keine Familienarbeit leisten, gegenüber Männern, die dieses tun, bevorzugt werden sollten.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #162.