Spielhallen-Schicksal: Alle warten auf eine Wegweisung des Wirtschaftsministers
Erst einmal herrscht Stille. Nachdem es im vergangenen Sommer erbitterte Auseinandersetzungen über die die Frage gegeben hatte, wie der Bestand an Spielhallen in den Städten verringert werden kann, ist der Rechtsstreit nun zunächst auf Eis gelegt. Vom Verband der Automatenwirtschaft heißt es, man hoffe jetzt auf einen wohlwollenden Erlass des neuen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann (CDU), der im Landtagswahlkampf viel Verständnis für die Position der Unternehmen gezeigt habe. Die umstrittenen Los-Entscheidungen über die Standortwahl, die es zunächst gegeben hatte und die von Althusmanns Vorgänger Olaf Lies (SPD) unterstützt worden waren, sind inzwischen eingestellt. Über dieses Verfahren hatte es heftige juristische Auseinandersetzungen gegeben.
Nach dem geltenden Glücksspiel-Staatsvertrag, der Mitte dieses Jahres umgesetzt werden musste, gilt zwischen zwei Spielhallen ein Mindestabstand von 100 Metern. Außerdem sind sogenannte „Multikomplexe“ künftig untersagt – das sind mehrere Spielhallen, die nebeneinander in einem Gebäude, oft auch unter einem Dach, angeboten werden. Als im Frühsommer der 1. Juli als Zeitpunkt des Inkrafttretens nahte, ordnete das Wirtschaftsministerium den Losentscheid an. Wenn mehrere Spielhallen innerhalb des Abstandes von 100 Metern bestehen, sollten die Kommunen per Los bestimmen, welche erhalten und welche geschlossen werden müssen.
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Gegen dieses Vorgehen zogen mehrere Betreiber vor die Verwaltungsgerichte – und dort wurde unterschiedlich geurteilt. In einigen Fällen bekamen die Kläger Recht, in anderen die Beklagten. Anfang September dann urteilte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, und das war ein Spruch, der von manchen als wegweisend eingeschätzt wurde. Der Losentscheid wurde als „rechtswidrig“ eingestuft. Die OVG-Richter wandten sich jedoch nicht an sich gegen diese Art der Festlegung über die Standorte der Spielhallen. Sie meinten aber, dass ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit nur dann erlaubt sein könne, wenn als Basis dafür eine gesetzliche Regelung bestehe. Eine bloße Verordnung also reiche nicht aus.
Es wird wohl ein Gesetz nötig sein
Bislang allerdings hat es noch keinen Gesetzentwurf gegeben, im Koalitionsvertrag allerdings wird eine Kompromisslinie angedeutet. Man wolle „die Regelungen des Glücksspielrechts mit den kommunalen Spitzenverbänden überprüfen“, heißt es dort, außerdem: „Hierbei sind vor allem die Härtefallregelungen zu den Abständen zwischen den Spielhallen, sowie Kriterien für eine stärkere Suchtprävention und einen besseren Spielerschutz von besonderer Bedeutung.“ Dies lässt sich womöglich so interpretieren, dass man bei den Abständen Großzügigkeit walten lassen will.
Ursprüngliches Ziel des Glücksspiel-Staatsvertrages war es, etwa jede zweite der rund 1900 Spielhallen in Niedersachsen zu schließen, beispielsweise über die Abstandsregelung. Nach dem OVG-Urteil im September waren die Losentscheide ausgesetzt worden, in viele zunächst geschlossene Betriebe kehrten die Betreiber zurück. Sie dürfen dort zunächst bis Ende 2018 weiter wirtschaften. Wie es aus dem Verband der Automatenwirtschaft heißt, seien aber bereits 700 Hallen geschlossen – vor allem in Betrieben mit mehreren Spielhallen unter einem Dach. Bislang unklar bleibt nun, wie in Zukunft mit den Abstandsregeln verfahren wird. Eine Möglichkeit wären Übergangsfristen, die es den Betreibern erlauben könnten, noch einige Zeit weiter am Markt auftreten zu können. Nach dem OVG-Urteil scheint aber klar, dass eine neue Verordnung des Wirtschaftsministerium hier nicht ausreichend sein kann. Notwendig wird wohl ein Gesetz sein.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #217.