Der Mann trug nur ein OP-Hemdchen, als er zu Hause abgeliefert wurde. Seine ebenfalls kranke und hochbetagte Ehefrau hatte keine Ahnung, dass er aus dem Krankenhaus entlassen würde. Solche Fälle landen bei der Landespatientenschutzbeauftragten Nicole Sambruno Spannhoff, wenn die Angehörigen aufmüpfig genug sind und solche Erfahrungen nicht auf sich beruhen lassen. Seit 2022 muss jedes Krankenhaus in Niedersachsen einen unabhängigen „Patientenfürsprecher“ und einen Stellvertreter haben. Sambruno Spannhoff hat jetzt die Erfahrungen dieser Ehrenamtlichen ausgewertet und im Sozialausschuss des Landtages vorgestellt. Die Abgeordneten waren sichtlich bewegt: „Ergreifend“ hörte man und „eindringlich“.
Nach dem niedersächsischen Krankenhausgesetz muss sich jede Klinik darum kümmern, wie es nach der Entlassung für den Patienten weitergeht: Ist eine ambulante Pflege organisiert? Sind Medikamente und Hilfsmittel zu Hause vorhanden? Dieses „Entlass-Management“ werde in vielen Kliniken unprofessionell betrieben, kritisiert Sambruno Spannhoff. Dadurch werde das Ziel des Gesetzes verfehlt, eine gute ambulante Versorgung sicherzustellen und letztlich auch Kosten im Gesundheitswesen zu sparen. „Damit kann so viel erreicht werden“, ist die Medizinerin überzeugt.

Die negativen Erfahrungen, mit denen sich die Patientenfürsprecher befassen müssen, häufen sich in der Notaufnahme und in der Psychiatrie. Geklagt wird über Zeitmangel des Personals, fehlende Kommunikation, lange Wartezeiten und schlechte Organisation. „Sprachbarrieren sind ein bilaterales Problem“, erklärt Sambruno Spannhoff. Viele Patienten haben nicht-deutsche Wurzeln, ebenso wie zahlreiche Pflegekräfte und Ärzte. Um als Arzt in Deutschland zu arbeiten, werden das Sprachniveau B2 und eine Prüfung bei der Ärztekammer vorausgesetzt. Dieses Niveau, meint Sambruno Spannhoff, reicht für ein Alltagsgespräch, aber nicht, um mit den Patienten für sie existenzielle Fragen zu erörtern. Bei manchen Patienten kommt der Verdacht auf, das Personal gehe einem Gespräch aktiv aus dem Weg.
Besonders kritisch sieht die Patientenschutzbeauftragte den Umgang mit demenzkranken Patienten. Hier fehle beim Klinikpersonal Fachwissen. Es wird nicht hinterfragt, wenn das Tablett mit dem Essen unberührt zurückgeht, statt Hilfe anzubieten und das Essen anzureichen. Schlimmstenfalls werden demente Patienten fixiert. Seit Juli 2023 muss jede Klinik einen Demenz-Beauftragten haben. Doch für diese Position, kritisiert Sambruno Spannhoff, sei kein Stundenanteil festgelegt. Das führt dazu, dass die beauftragte Person entweder ehrenamtlich arbeitet oder die Aufgabe zusätzlich zu ihren sonstigen Pflichten erledigen muss. Angesichts der demographischen Entwicklung sagt die Patientenschutzbeauftragte: „Ich glaube nicht, dass das für die Zukunft ausreichend ist.“