4. Mai 2022
Justiz

Staatsanwalt will Kronzeugenprogramm auch bei Betrug im Gesundheitswesen

KKH-Chefermittlerin Dina Michels und Oberstaatsanwalt André Schmidt aus Braunschweig berichten am Rande der Fachtagung "Betrug im Gesundheitswesen". | Foto: Link

Der Trend hat sich verfestigt: Beim Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen haben die ambulanten Pflegedienste den Apotheken nun wohl endgültig den Rang abgelaufen. Wie die Kaufmännische Krankenkasse mit Sitz in Hannover berichtet, haben kriminelle Pflegedienste maßgeblich auch zum neuen Rekordschaden in Höhe von 4,7 Millionen Euro beigetragen. Für 70 Prozent dieser Summe, die über eine Million Euro höher ausfällt als noch 2020, seien allein Pflegedienste verantwortlich gewesen. Dabei hätten die Betreiber zum Beispiel für unqualifiziertes Personal zu viel abkassiert, abgerechnete Leistungen nie erbracht oder sogar den Pflegegrad von Versicherten manipuliert.

"Die Pflege ist für Straftaten besonders anfällig"

KKH-Chefermittlerin Dina Michels wundert das nicht, denn die Pflege sei für Straftaten besonders anfällig. „In diesem Leistungsbereich scheinen immer mehr Menschen mit hoher krimineller Energie unterwegs zu sein“, sagt Michels. Die Zahl der Verdachtsfälle sei aber auch deswegen gestiegen, weil der Medizinische Dienst seit einiger Zeit nicht nur die Qualität, sondern auch die Abrechnungen der Pflegedienste unter die Lupe nimmt.

Quelle: KKH

Neben den Pflegediensten bereichern sich auch Apotheker, Ärzte, Physiotherapeuten, Pflegeheimbetreiber, Krankenkassen oder Transportunternehmen auf unlautere Weise am Gesundheitssystem. „Es sind zwar immer nur einige wenige schwarze Schafe, die kriminell agieren. Solche Betrüger erschüttern mit ihren Machenschaften jedoch das Vertrauen in das komplette Gesundheitssystem“, ärgert sich Michels und sagt: „Hinter jedem Fall von Abrechnungsbetrug steht der Versuch, den eigenen Gewinn illegal zu maximieren – und zwar immer auf Kosten der Versicherten.“

Die Krankenkassen würden den Betrügern in den meisten Fällen durch Hinweise auf die Schliche kommen. Das reicht laut Michels aber nicht aus, sie fordert ein „engmaschigeres Netz aus professionellen Ermittlern“. „Es darf nicht mehr passieren, dass begründete Verfahren mangels Spezialwissen eingestellt werden. Für die Täter ist das wie ein Freifahrtschein“, sagt die KKH-Juristin und plädiert bundesweit für mehr Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und speziell geschulte Fachkommissariate bei der Polizei.

Dunkelfeld bei Abrechnungsbetrug bei über 80 Prozent

Bei der KKH sind mehr als 1,6 Millionen Menschen versichert, das Haushaltsvolumen liegt bei 6,7 Milliarden Euro. Die Krankenkasse macht also nur einen kleinen Teil des deutschen Gesundheitswesens aus, das 2021 insgesamt etwa 441 Milliarden Euro gekostet hat. Der bundesweite Schaden durch Abrechnungsbetrug dürfte dementsprechend deutlich größer sein, eine Statistik dazu gibt es nicht. „Beim Abrechnungsbetrug liegt das Dunkelfeld bei mindestens 80 Prozent. Und überall dort, wo es ein großes Dunkelfeld mit wenig Kontrollen oder Kontrollmöglichkeiten gibt, ist die Versuchung groß, sich entgegen der gesetzlichen Vorgaben zu bereichern“, weiß Oberstaatsanwalt André Schmidt von der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen in Braunschweig.

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) hat ihren Sitz an der Karl-Wiechert-Allee in Hannover. | Foto: Link

Aufgrund der Intransparenz des Gesundheitssystems sei eine wirksame Kontrolle der Akteure kaum möglich. „Wir haben es bei solchen Vergehen auch selten mit Zwei-Personen-Verhältnissen zu tun, sondern in der Regel mit einem Netz von Beteiligten, das schwer durchschaubar und nachzuverfolgen ist“, sagt Schmidt und ergänzt: „Die aufgedeckten Einzelfälle offenbaren eine erhebliche kriminelle Energie sowie eine Verschleierung unzulässiger Zusammenarbeit zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern.“

Bestechung im Gesundheitswesen seit 2016 geregelt

Dass Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen seit 2016 auch im Strafgesetzbuch geregelt werden, begrüßt der Staatsanwalt sehr. Und auch der Bundesgerichtshof habe mit seinen Entscheidungen in den vergangenen Jahren die Arbeit der Korruptionsbekämpfer erleichtert. „Damit ist es möglich, jede Form der bewussten unzulässigen Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden“, sagt Schmidt. In der Praxis gebe es aber immer noch ein großes Problem. „Um einen Verdacht auch beweissicher feststellen zu können, ist die Staatsanwaltschaft auf die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren angewiesen – und letztlich auch auf die Kooperation von Strafbeteiligten“, sagt Schmidt und berichtet aus der Erfahrung: „Das ist wie bei einer Domino-Kette: Wenn erst mal einer was sagt, löst sich so ein Fall ganz schnell.“ Wenn die Ermittler jedoch auf eine „Mauer des Schweigens“ stoßen, werde es schwierig bis unmöglich, den Fall aufzuklären.

Kronzeugenprogramm des Kartellamts könnte Vorbild sein

Der Korruptionsbekämpfer wünscht sich deswegen ein Kronzeugenprogramm, wie es etwa auch die Kartellwächter haben. Das Bundeskartellamt kann Kronzeugen, die bei der Aufdeckung eine entscheidende Rolle spielen, die Geldbuße vollständig erlassen oder diese reduzieren. „Eine rein repressive Strafverfolgung stößt gerade in Deliktsbereichen mit einem großen Dunkelfeld an ihre Grenzen“, sagt der Oberstaatsanwalt und ergänzt: „Der Schutz von Hinweisgebern und eine verfahrenskonforme Kooperation mit aufklärungswilligen Prozessbeteiligten sind deshalb ebenso wichtig wie Präventionsgesichtspunkte.“

Dieser Artikel erschien am 5.5.2022 in Ausgabe #084.
Christian Wilhelm Link
AutorChristian Wilhelm Link
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