Kurz vor zwei wichtigen Wahlen hat die Staatsanwaltschaft Hannover zwei Spitzenpolitiker ins Visier genommen. Der hannoversche Oberbürgermeisterkandidat Peter Karst von der CDU teilte gestern mit, dass ihm seit Tagen ein Gerücht begegne. Dieses besagt, dass die Anklagebehörde gegen ihn in seiner Funktion als Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer ermittele. Es gehe um die Einstufung von Honorarkräften. Hierzu hält sich die Staatsanwaltschaft Hannover bedeckt. Gleichzeitig wurde aber bekannt, dass ein anderer Spitzenpolitiker umso stärker im Zentrum juristischer Überprüfungen steht. Der bisherige Regionspräsident Steffen Krach, der SPD-Spitzenkandidat für die Berliner Abgeordnetenhauswahl ist, sieht sich dem Verdacht der Bestechlichkeit ausgesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung, Krach selbst war am Mittwoch nicht erreichbar.
Hier die bisher bekannten Hintergründe:


- Fall Krach: Am Mittwoch wurden Büroräume der Region Hannover durchsucht, die Wohnung von Steffen Krach in Berlin und die Berliner SPD-Zentrale. Offenbar wird Krach verdächtigt, von dem Unternehmer Gaurav G. eine Spende oder eine andere Zuwendung angenommen zu haben. Hintergrund ist ein Bieterverfahren vom Frühjahr, als Krach noch als Regionspräsident in Hannover amtierte, aber sein Wechsel in die Berliner Landespolitik bereits feststand. Der Aufsichtsrat des Klinikums Region Hannover, den Krach leitete, beriet über den Verkauf des bisherigen Krankenhauses in Lehrte. Zwei Varianten standen zur Wahl. Die später erfolgreiche Hahne-Gruppe wollte das Gebäude erhalten, der Mitbewerber Gaurav G. plante Abriss und Neubau einer Hightech-Einrichtung. Im Aufsichtsrat soll sich, wie berichtet wird, Krach massiv für G. eingesetzt haben. Er soll sogar SPD und Grüne massiv gedrängt haben, sich für G. auszusprechen. Das war dann jedoch ohne Erfolg. Da die CDU gegen diese Variante war und auch die Grünen zunehmend skeptisch reagierten, fiel die Entscheidung später zugunsten der Hahne-Gruppe. Es heißt, im Bieterverfahren habe G. zuvor sein Angebot mehrfach nachgebessert, weshalb auch gemutmaßt wurde, er habe interne Informationen erhalten. Im Mai hatte die Staatsanwaltschaft bei G. die Geschäftsräume durchsucht, nachdem es zuvor eine Strafanzeige gegeben hatte. Vermutet wird, dass den Ermittlern dabei belastendes Material in die Hände fiel, das jetzt für die Durchsuchungen bei Krach ausschlaggebend war. Auch in diesem Fall ist jedoch die Nähe zum Wahltermin interessant – in zehn Tagen wird das Abgeordnetenhaus in Berlin neu gewählt.


