13. Juni 2022
Soziales

Städtetag will umfassende Lockerungen bei den Vorgaben für den Kindergartenbetrieb

Foto: marcobir

Einen dringenden Appell hat der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST), Jan Arning, an Kultusminister Grant Hendrik Tonne gerichtet: Die Sonderregeln für die Kindergärten sollten erweitert und verlängert werden – auch deshalb, um möglichst viele Kinder, nicht nur vorrangig die aus der Ukraine, trotz des Fachkräftemangels angemessen betreuen zu können. Planmäßig laufen diese Sonderregeln zum 31. Juli aus, im Zentrum steht die Erweiterung des Fachkraft-Kind-Schlüssels. Dieser sieht planmäßig maximal 15 Kinder in der Krippengruppe (unter Zweijährige: 12 Kinder) und maximal 25 Kinder in einer Kindergartengruppe vor.

Zu Beginn der Ukraine-Krise, die zu einer Zuwanderung von vielen Müttern mit Kindern nach Niedersachsen führte, wurde der Fachkraft-Kind-Schlüssel um je ein Kind angehoben. Arning fordert nun, dies zunächst um ein Jahr bis 31. Juli 2023 zu verlängern. Am morgigen Mittwoch hat Tonne zu einem „Kindergartengipfel“ eingeladen und dort alle Verbände zusammengerufen. Die Wünsche der Kommunen nach Lockerung der Vorgaben stößt dort allerdings nicht auf ungeteilte Zustimmung.

Arnings Brief an den Minister enthält noch weitergehende Wünsche:

Außenstellen: Es solle möglich werden, dass jeder Kindergarten bis zu zwei Außenstellen mit mindestens zwei Kindergartengruppen je Außenstelle einrichten darf.

Kindergartengruppen: Es solle möglich werden, Kindergärten mit bis zu sechs Kindergartengruppen als Regelfall vorzusehen – außerdem auch dann, wenn es eine gemeinsame Leitung für mehrere Kindergärten gibt. Nachmittagsgruppen sollten angerechnet werden, wenn nur so der Mindestumfang des förderungsfähigen Angebotes gesichert werden kann.

Sprachförderung: Das Land solle die Kosten für die Sprachförderung und für sonstige geeignete Kräfte, die hier unterstützend eingreifen, übernehmen.

Kernzeit: Drei Sharing-Plätze, in denen sich zwei Kinder einen Kindergartenplatz teilen können, sollten in der Kernzeit der Kindergartenbetreuung erlaubt werden (bisher sind es nur zwei). Als „Regelkräfte“ sollten während der Kernzeit, wenigstens aber in der gesamten Randzeit eine pädagogische Fachkraft und eine pädagogische Assistenzkraft anerkannt werden – es müssten nicht zwei Fachkräfte sein.

Kleingruppen: In Kindergartengruppen, die nur maximal zehn Kinder haben, solle der Einsatz nur einer Regelkraft künftig ausreichen.

Der NST sieht diese Forderungen als dringlich an, da die Kommunen selbst an ihre Grenzen gerieten, wie Arning schreibt: „Aufgrund der überhitzten Baukonjunktur, Materialengpässen und Preisexplosionen erhalten wir derzeit in Vergabeverfahren kaum Angebote. Vertragspartner in laufenden Projekten berufen sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage und fordern weitgehende Anpassungen geschlossener Verträge. Dies beeinträchtigt derzeit die gesamte Bautätigkeit in unserem Land erheblich und bringt insbesondere die öffentliche Bautätigkeit oft ganz zum Erliegen. Wir werden die Kapazitätsengpässe des nächsten Kindergartenjahres also nur im Bestand lösen oder zumindest abmildern können.“  Ab Juli werde, so meint der NST-Hauptgeschäftsführer, die Nachfrage nach Kindergartenplätzen erheblich ansteigen – weil dann viele ukrainische Frauen ihre Arbeitstätigkeit aufnehmen oder in Sprach- und Integrationskursen geschult werden.

Allerdings räumt Arning auch ein, dass die Erlaubnis, die Maximalzahl betreuter Kinder in Kindergartengruppen um ein Kind herauszusetzen, bisher von vielen Kommunen nicht genutzt wurde. Nur ein Drittel der 17 größeren Städte in der „Oberbürgermeisterkonferenz“ hat diesen Weg bisher genutzt. Das liege daran, meint Arning, dass die Erlaubnis nur kurzfristig war und dass viele ukrainische Mütter bisher noch gezögert hätten, ihre Kinder in die Tagesstätten zu geben. 

NSGB will duale Ausbildung

Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Marco Trips, bewertet gegenüber dem Politikjournal Rundblick die aktuelle Kindergarten-Debatte skeptisch: „Beim ,Kindergartengipfel‘ werden die Fachverbände wegen der Arbeitsbelastung kleinere Gruppen oder Drittkräfte fordern und jegliche Veränderung in der Ausbildung ablehnen. Das wird nicht funktionieren. Kleinere Gruppen oder ein höherer Fachkraft-Kind-Schlüssel haben einen höheren Bedarf an Personal zur Folge, aber diese Menschen gibt es nicht. Das geht also nicht – oder nur mit Angebotseinschränkungen. Wir schlagen seit Jahren die Einführung einer echten dualen Ausbildung mit Ausbildungsvergütung durch die Kommunen vor, um den Einstieg attraktiver zu machen. Dies wird von den Fachverbänden abgelehnt, da sie einen Qualitätsverlust befürchten. Sie streben eine weitere Akademisierung an. Ich bin der Meinung, dass nach einer dreijährigen Ausbildung die Befähigung zur Leitung einer Kindergartengruppe vorhanden sein müsste. Wenn das Thema frühkindliche Bildung mit immer überbordenden Qualitätsansprüchen überladen wird, werden die Kommunen nicht genug Personal finden und auf Quereinsteiger und Hilfskräfte zurückgreifen müssen, das wäre dann ein Qualitätsverlust. Oder die Betreuungsangebote müssen reduziert werden.“

Dieser Artikel erschien am 14.6.2022 in Ausgabe #110.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum