19. Feb. 2020
Soziales

Statistik zeigt: Eigenanteil für Bewohner von Pflegeheimen ist landesweit noch moderat

Wenn von den Bewohnern in Pflegeheimen Eigenanteile für die Finanzierung verlangt werden, steht Niedersachsen noch sehr moderat da. Das ergibt sich aus einer neuen Statistik des Verbandes der Ersatzkassen (VdEK), die gestern von der Linken-Bundestagsabgeordneten Pia Zimmermann (Wolfsburg) vorgelegt wurde. Demnach müssen Pflegebedürftige, die in Heimen leben, oder ihre Angehörigen monatlich im Schnitt 1612 Euro als Eigenanteil aufbringen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 1940 Euro – Niedersachsen hat damit bundesweit den fünften Platz, in vier Ländern sind die Beiträge also noch niedriger. Den Spitzenplatz nimmt Sachsen-Anhalt ein mit 1359 Euro monatlich, den letzten Platz Nordrhein-Westfalen mit einer Summe von 2357 Euro. Zimmermann hält das zunächst für eine gute Nachricht für die Pflegebedürftigen in Niedersachsen. Sie sieht gleichwohl die Aufgabe, die Angehörigen und die Betroffenen generell von Zuzahlungen zu befreien – am besten über eine „Pflegevollversicherung“, die vom Bundesgesundheitsminister jedoch bislang abgelehnt wird. Spahn hatte erklärt, bei einem solchen Modell würden die Familien ermuntert werden, keine Verantwortung mehr für die Pflege ihrer Angehörigen zu tragen. Das solle vermieden werden. Bis Mitte 2020 will der Bundesminister eigene Vorschläge zur Entlastung der Betroffenen vorlegen.
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Die Statistik des VdEK über die Eigenanteile sieht für Niedersachsen gegenüber 2018 nur eine geringe Abweichung. Schon im vergangenen Jahr konnte gemeldet werden, dass die Zuzahlungen der Pflegebedürftigen hierzulande moderat sind. Im Vergleich zu 2019 ist nun ein Anstieg des Durchschnittsbetrags um 50 Euro zu vermelden, also nur eine maßvolle Steigerung. Die finanziellen Belastungen für Bewohner und Angehörige teilen sich auf in die Investitionskosten, die Beiträge für die Einrichtung und die Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Verpflegung und Unterkunft machen in der Regel den größten Anteil aus, der Eigenanteil-Betrag rangiert hier bei 592 Euro. Lediglich die Investitionskosten sind im Bundesvergleich in Niedersachsen noch relativ hoch, der Anteil von 453 Euro bringt das Land im Bundesvergleich auf Rang elf. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Zimmermann wirbt nun für ihr Modell einer „solidarischen Pflegevollversicherung“. Die private Pflegeversicherung solle abgeschafft werden mit der Folge, dass auch Gutverdiener, die bisher privat versichert sind, ihre Beiträge zu einer einheitlichen Pflegeversicherung aufbringen müssten – dabei sollten nach Vorstellungen der Linken auch Kapitalerträge in die Berechnung einbezogen werden. Mit dem so erhöhten Beitragsaufkommen könne man zumindest die Investitionskosten für Pflegeheime mitfinanzieren, so wäre es möglich, den Anteil der Bewohner für Unterkunft und Pflege in Grenzen zu halten. Entspannung bei der Pflegekammer: Während die Diskussion über die Pflege-Finanzierung anhält, entspannte sich am Mittwoch der Streit über die Pflegekammer in Niedersachsen. Die SPD/CDU-Koalition in Niedersachsen hatte vergangenen Herbst beschlossen, der Kammer sechs Millionen Euro zu geben, damit diese auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen für 2018, 2019 und 2020 verzichten kann – und der heftige Streit über die Beitragserhebung, der viele Pflegekräfte wegen ihrer Zwangsmitgliedschaft zu Protesten veranlasste, endlich endet. Nun gab es in der Kammer Stimmen, die auf die Annahme des Landeszuschusses verzichten wollten, da sie damit die staatliche Unabhängigkeit der Kammer in Gefahr sehen. Es drohte damit eine neue Eskalation. Doch die Kammerversammlung, oberstes Organ der neuen Einrichtung, befürwortete gestern einstimmig das Konzept und damit die vorläufige Beitragsfreiheit der Kammer. Über den Haushaltsplan der Kammer wurde noch nicht entschieden, dieses Votum ist vertagt worden. In diesem Etat soll auch die Rückzahlung der bisher kassierten Beiträge geregelt werden – ein ebenfalls in der Pflegekammer umstrittener Schritt. Umstritten bleibt, ob der Zuschuss von sechs Millionen Euro reicht, alle Rückzahlungen zu leisten. Indem dieses Thema ebenso wie der Haushaltsplan zunächst vertagt wurde und die Kammerversammlung grundsätzlich die Annahme des Landeszuschusses begrüßt hat, ist der Konflikt zunächst einmal beruhigt. Vorläufig jedenfalls.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #034.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter