Der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt) in Niedersachsen, Bernhard Zentgraf, hat die Politik zur Zurückhaltung bei den Pensionsausgaben ermahnt. Die bisher übliche Praxis, die jährlichen Erhöhungen der Beamtenbezüge eins zu eins auch auf die Pensionäre zu übertragen, solle ausgesetzt werden, regt Zentgraf in seinem neuesten Beitrag für das Mitgliedermagazin seines Verbandes an. Außerdem müsse man prüfen, ob es weiterhin so sein soll, dass das Land 70 Prozent der Beihilfekosten (also der Ausgaben für die Krankenversicherung) übernehmen soll. Ein Vergleich zu den Rentnern zeige, dass dort der Arbeitgeberanteil dort viel geringer sei. Seine Vorschläge begründet Zentgraf mit einer Analyse der Pensionsausgaben des Landes. Er geht von einer stark steigenden Zahl der Versorgungsempfänger aus. In den vergangenen knapp 25 Jahren habe sich die Zahl der Anspruchsberechtigten nahezu verdoppelt – und das habe erhebliche Folgen für den Landeshaushalt. Wiederholt hatte in den vergangenen Monaten der Landesrechnungshof die Landesregierung ermahnt, die Personalausgaben, die fast die Hälfte aller Ausgaben des Landes ausmachen, zu beschränken. Im jüngsten Etatentwurf des Landes für die Jahre 2022 und 2023 kommt die rot-schwarze Landesregierung dem auch nach und peilt zumindest für einige Teilbereiche der Landesverwaltung eine Personalausgabenkürzung an – sehr zum Protest von Gewerkschaften und Beamtenbund.
Zentgraf hat nun den Bereich der Versorgungsausgaben näher untersucht. Anfang 1997 habe das Land noch 52.370 Pensionäre versorgen müssen, 2014 sei die Zahl schon auf 87.050 gestiegen – und 2020 habe man 103.225 Pensionäre gezählt. Der Grund für diesen steilen Anstieg sei im massiven Stellenwachstum in den siebziger Jahren zu sehen. Die damaligen Wellen der Neueinstellungen spiegelten sich jetzt in den Pensionsausgaben wider. Nach den bisherigen Prognosen erreiche die Zahl der Versorgungsempfänger vermutlich im Jahr 2028 einen Höhepunkt mit 111.000, wenn die geburtenstarken Jahrgänge die Altersgrenze erreichen. Danach gehe die Zahl wieder allmählich zurück auf knapp 100.000 im Jahr 2048. Die Kosten, die hinter diesen Werten liegen, seien enorm. In diesem Jahr muss das Land für Versorgungsbezüge 4,1 Milliarden Euro aufbringen, Beihilfen für den Krankheitsfall von 682 Millionen Euro kämen hinzu. Damit seien für Versorgungsausgaben 4,9 Milliarden Euro gebunden. Da die Personalausgaben jährlich insgesamt 16,3 Milliarden Euro ausmachen (bei einem Etatvolumen der Ausgaben von insgesamt 35,9 Milliarden Euro), wird knapp jeder dritte Euro in diesem Bereich für die Versorgung der Pensionäre benötigt. 29,4 Prozent fließen demnach für Empfänger, die früher im höheren Dienst beschäftigt waren, 61,4 Prozent für solche aus dem früheren gehobenen Dienst und nur 9,2 Prozent für einstige Angehörige des mittleren und einfachen Dienstes, also der geringeren Gehaltsgruppen. Hier zeige sich der Trend, dass immer mehr Beamte ein höheres Gehalt bekommen, meint Zentgraf und folgert: „Den oft zitierten ,kleinen Beamten‘ gibt es kaum noch.“
Das Finanzministerium rechne mit reinen Versorgungsausgaben (ohne die Beihilfe) im Jahr 2028 mit 4,6 Milliarden Euro, zehn Jahre darauf mit 5,12 Milliarden und wieder zehn Jahre später mit 5,5 Milliarden Euro – sofern man eine jährliche Erhöhung der Pensionen um zwei Prozent unterstelle. Zentgraf ergänzt das mit einer kaufmännischen Betrachtung, die den Barwert der künftigen Zahlungsverpflichtungen beleuchtet – und landet bei 125 Milliarden Euro, also etwa doppelt so hoch wie der Schuldenstand des Landes. Zwar habe das Land nun eine Versorgungsrücklage angehäuft, die aber nur 705 Millionen Euro ausmache. Zentgraf erkennt an, dass die Politik in den vergangenen Jahren Schritte unternommen habe, die Lage der Pensionäre denen der Rentner anzupassen. So sei die Versorgung auf 71,75 Prozent des letzten Amtsgehalts (statt vorher 75 Prozent) abgesenkt worden, als Altersgrenze wurde das 67. Lebensjahr eingeführt. Dennoch hätten die Beamten gegenüber den anderen Arbeitnehmern immer noch einen großen Vorteil, da sich ihre Ruhestandsbezüge am letzten Amtsgehalt orientierten und nicht am durchschnittlichen Gehaltsgefüge eines Arbeitslebens.


