Die radikale Reform der Grundsteuer-Regeln hat Pflichten für alle Grundstückseigentümer zur Folge gehabt. Sie mussten bis 31. Oktober vergangenen Jahres eine Steuererklärung für ihre Immobilie abgeben – eine Fristverlängerung bis Jahresende folgte.

Nun will der CDU-Finanzpolitiker Ulf Thiele von der Landesregierung wissen, wie viele Erklärungen fristgerecht von Landesbehörden oder anderen Nutzern landeseigener Liegenschaften abgegeben worden sind. Außerdem hatte er gefragt, ob auch für Landeseigentum in den Fällen einer Verzögerung sogenannte „Verspätungszuschläge“ verlangt werden. Mit den Antworten, die das Finanzministerium vor wenigen Wochen in einer Landtagsdrucksache veröffentlichte, ist Thiele höchst unzufrieden. Er hat deshalb einen Beschwerdebrief an Finanz-Staatssekretärin Sabine Tegtmeyer-Dette geschickt.
Auslöser für Nachfragen von Thiele sind zunächst die Angaben der Landesregierung über die Eingänge bei den Finanzämtern. Bis Ende Januar dieses Jahres sind 2,6 Millionen Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern registriert worden, alle wurden elektronisch übermittelt. Hinzu kämen noch 254.000 Erklärungen in Papierform. Laut Ministerium beträgt die Abgabequote demnach 78 Prozent – also hatten 22 Prozent der Grundeigentümer zu diesem Zeitpunkt ihre Pflicht zur Grundsteuererklärung noch nicht erfüllt.
Anfang Februar hatte dann eine Sprecherin von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) berichtet, es kämen „Verspätungszuschläge“ in Betracht, also eine Art Sanktion für jene, die erst viel zu spät ihre Angaben übermitteln. Auf Anfragen, wie es um die landeseigenen Immobilien und die dortigen Erklärungen steht, hatte das Finanzministerium mitgeteilt, es befänden sich landesweit rund 78.000 Grundstücke im Eigentum des Landes. Ein Großteil davon sei von der Grundsteuer befreit – und für jene Immobilien, die vollständig steuerbefreit seien, gebe es „in der Regel“ keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Diesen Angaben wollten Thiele und andere Landtagsabgeordnete im Haushaltsausschuss des Landtags näher auf den Grund gehen. Doch die bisherigen Auskünfte dazu sind laut Thiele enttäuschend.

Im Ausschuss hatte ein Vertreter des Ministeriums erklärt, es sei ohne hohen Aufwand nicht festzustellen, wie viele Grundsteuererklärungen für das Land abgegeben worden sind. Die Antwort des Ministeriums auf Thieles Anfrage wird hier nun etwas konkreter. Das Land gebe für seine Liegenschaften keine zentralen Erklärungen ab, vielmehr sei das dezentral dem jeweiligen Nutzer überlassen.
Ein Überblick über die Steuererklärungen fehle. Aus dem Einheitswert-Aktenzeichen könne man zwar die genaue Lage eines Grundstücks ableiten, nicht aber die Eigentümerschaft. Ein schneller Überblick sei also nicht möglich. Dieses Einheitswert-Aktenzeichen fehlt zudem bei Landes-Grundstücken, die von der Steuerpflicht befreit sind. Das seien meistens solche, die „für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt“ werden.
Man habe auch nur die Eigentümer jener Grundstücke angeschrieben, die bisher nicht von der Steuerpflicht vollständig befreit waren. Wie berechtigt nun diese Steuerbefreiung war, habe man in diesem Zuge nicht gleich überprüft. Die „Verspätungszuschläge“ seien im Übrigen auch nicht klar definiert – jedes Finanzamt entscheide das als „Ermessensentscheidung im Einzelfall“.
Mit diesen Auskünften ist Thiele unzufrieden. Die Frage, warum das Land bis heute keinen Überblick über die eigenen Liegenschaften hat, obwohl es doch dafür ein eigenes Landesamt gebe, sei unzureichend geklärt. Das gelte auch für die Frage, wann ein Grundstück des Landes von der Steuerpflicht befreit wird und wann nicht.
Wenn man von Bürgern eine Grundsteuererklärung verlange, müsse die Pflicht ja auch für den Staat gelten. Nicht überzeugend findet Thiele auch den Hinweis, bei Fristversäumnis der Steuererklärung würden „Verspätungszuschläge“ nur nach dem Ermessen des jeweiligen Bearbeiters im Finanzamt festgesetzt.
Eine solche Praxis entspreche zumindest nicht dem üblichen Vorgehen in anderen Massenverfahren. Die verfassungsrechtliche Pflicht der Regierung, Anfragen von Abgeordneten nach bestem Wissen zu beantworten, sehe er hier als verletzt an. In seinem Schreiben an Tegtmeyer-Dette deutet der CDU-Politiker deshalb an, dass er wegen der mangelhaften Antwort auch vor den Staatsgerichtshof ziehen und wegen der Verletzung seiner Auskunftsrechte klagen könne. Das Finanzministerium weist auf Rundblick-Anfrage den Vorwurf von Thiele zurück. Anfragen von Abgeordneten würden „stets nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantwortet“.


