Die Klausurtagung der Landesregierung für den Haushalt 2025 wirft schon ihre Schatten voraus. Vor wenigen Tagen, am Rande der Landtagssitzung, haben die Musikschulen auf sich aufmerksam gemacht. Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung hoffen auf mehr Geld, die Kommunen melden sich, die Krankenhäuser rufen nach Unterstützung. Die Liste all derer, die Wünsche haben, ist lang – aber die Möglichkeiten des Landes sind doch eher begrenzt.

Die jüngste Steuerschätzung war eher ernüchternd, allerdings hat Finanzminister Gerald Heere die Rücklage jüngst um 1,5 Milliarden Euro (Überschuss aus 2023) anfüttern können, damit beträgt die Rücklage nun 2 Milliarden Euro. Heere hat bisher betont, diese für erwartete „magere Jahre“ ab 2026 zu benötigen. Nicht ausgeschlossen ist aber, dass er sie jetzt schon antasten muss – wenn die Landesregierung anders die anvisierten Mehrausgaben nicht bezahlen kann. Hinzu kommt ja noch die „Konjunkturkomponente“ – das sind weitere Kreditaufnahmechancen wegen der schwächelnden Konjunktur. Deren Höhe errechnet sich indes nach einem komplizierten Mechanismus.

Hier ein Überblick, an welchen Stellen Rot-Grün Zeichen setzen könnte:
Hochschulmedizin: Die CDU hatte kürzlich beantragt, 270 Millionen Euro mehr auszugeben, damit 200 weitere Medizin-Studienplätze geschaffen werden können – in Hannover, Göttingen und auch Oldenburg. SPD und Grüne zeigten sich bisher skeptisch, da diese Ausweitung auch in den kommenden Jahren Folgekosten verursacht. Gut möglich ist, dass die Regierung das jetzt aufgreift, denn die Erwartungshaltung in der Region Oldenburg ist riesig.
Straßen, Gebäude und Hochwasserschutz: Ob bis zu 300 Millionen Euro zusätzlich für die Unterhaltung von Landesstraßen und öffentlichen Gebäuden fließen sollen, ist noch umstritten. Rot-Grün möchte ja gern eine Investitionsgesellschaft schaffen, die selbst Kredite aufnehmen kann und diese Aufgabe dann außerhalb des Landeshaushalts erledigt. Ein Gutachten dazu dürfte in der Haushaltsklausur diskutiert werden. Das Problem ist nur: Vermutlich müsste eine solche Gesellschaft auch private Investoren einbeziehen über ein ÖPP-Modell, wenn man nicht den Vorwurf einkassieren will, dass damit die Schuldenbremse in der Landesverfassung umgangen wird. Deshalb ist es eher unwahrscheinlich, dass die Regierung hier jetzt schon einen großen Durchbruch verkündet. Daneben geht es noch um Investitionen im Hochwasserschutz, das dafür vorgesehene Sondervermögen dürfte aufgestockt werden – vielleicht um 100 Millionen Euro?
Justiz: Mehr Gewalttaten, mehr Übergriffe auf Hoheitsträger und eine überlastete Staatsanwaltschaft zwingen gerade dazu, dass das Justizpersonal aufgestockt werden muss – etwa um 250 Richter- und Staatsanwalt-Stellen. Auch das würde aber Folgekosten verursachen und ist – trotz einhelliger Forderungen der Justizpolitiker – kein Selbstläufer in der Haushaltsklausur.
Wohnungsbau: Wirtschaftsminister Olaf Lies hatte den Start der Landeswohnungsgesellschaft mit 100 Millionen Euro für 2024 begleiten können. Wenn die Landesregierung das Konzept erfolgreich anschieben will, müsste jetzt vermutlich ein weiterer Betrag in ähnlicher Höhe folgen. Dagegen steht die Erkenntnis, dass die Flaute im Wohnungsbau nicht am fehlenden Geld liegt, sondern an den schwierigen Rahmenbedingungen, die bundesweit gelten.

Kommunalfinanzen: Die Kommunen fühlen sich vor allem vom Bund im Stich gelassen – bei den Krankenhäusern beispielsweise. Außerdem beklagen sie, für Investitionen (etwa für die ab 2026 verpflichtenden Ganztags-Angebote und für nötige Fernwärmenetze) keine günstigen Rahmenbedingungen zu haben. Aus dem Städtetag kommt der Ruf, man möge zumindest wieder die Verschuldungsmöglichkeiten der Kommunen lockern. Womöglich lässt sich die Landesregierung darauf ein, womöglich wird auch ein zinsgünstiges Kreditprogramm der N-Bank auf den Weg gebracht.
Meyer-Werft: Die Finanzierung einer möglichen Landesbeteiligung an der Meyer-Werft, die gerade intern diskutiert wird, dürfte für den Landeshaushalt 2025 keine Rolle spielen. Falls es zu diesem Schritt kommt, der nach EU-Beihilferecht abgesichert werden müsste, würde er über die landeseigene HannBG finanziert werden – und das geschähe dann außerhalb des regulären Landeshaushalts.


