Corona-Krise hat die Reserven schrumpfen lassen
Das Problem bei MHH und UMG ist, dass für beide Vorhaben bisher in einem „Sondervermögen“ des Landes 2 Milliarden Euro geplant sind, von denen eine Milliarde Euro schon bereitstehen. Die gesamte Summe soll nach bisherigen Überlegungen erst 2035 zur Verfügung stehen. Dies ist zum einen ein sehr später Zeitpunkt, zum anderen scheint ungewiss, ob das Land nach der Corona-Krise noch jährlich hohe Beträge für beide Projekte zur Seite legen kann. Auf der anderen Seite zeigt der aktuelle Masterplan allein für die MHH schon einen Bedarf von 2,6 Milliarden Euro an.Lesen Sie auch: Privatgeld für unterfinanzierte Uni-Kliniken? Landesregierung denkt über private Investoren für die Uni-Kliniken nach Uniklinik Göttingen: Kein ÖPP, aber eine neue Ausschreibung
Der Landesrechnungshof schätzt die Gesamtkosten für beide Standorte auf einen Betrag „zwischen 5 und 7 Milliarden Euro“. Wissenschaftsminister Björn Thümler hatte unlängst im Haushaltsausschuss des Landtags erklärt, schon vor längerer Zeit hätten Versicherungen ihren Wunsch geäußert, auch für eine relativ geringe Rendite ihr Geld in öffentliche Projekte anlegen zu können. Thümler fügte aber hinzu, die Landeshaushaltsordnung mit ihren strengen Prüfungsvorgaben ermögliche einen derartigen Weg erst nach mehreren Jahren Vorbereitung – somit lohne sich das nicht.
Ahting: ÖPP lohnt sich nur in seltenen Fällen
Verdi-Landesleiter Ahting ist skeptisch gegenüber ÖPP-Vorhaben. Er verweist auf Prüfungen für kommunale Investitionen in Schulen und andere Bauten, die vor Jahren unter anderem in Salzgitter und Braunschweig gelaufen sind. Gutachter hätten schon seinerzeit festgestellt, dass der weit überwiegende Teil der Projekte am Ende teurer geworden sei als anfangs geplant. Ein anderer Nachteil sei, dass die Erstausstattung nicht sorgfältig genug ausgewählt wurde und für Nachbesserungen der Bauherr, nicht der private Träger habe aufkommen müssen. Dabei sei deutlich geworden, dass man die Folgekosten und die Einwirkung auf laufende Veränderungen sehr konkret in den Verträgen festschreiben müsse.
Auch die privat finanzierten Autobahnen, die in der Vergangenheit gelaufen sind, zeigten bei der Nachbetrachtung nicht, dass es für den Staat günstiger gelaufen sei. In vielen Fällen hätten sich die Vorhaben sogar verteuert. Ein staatlicher Auftraggeber für ein Großprojekt müsse überdies aufpassen, dass er mit der Beteiligung von privaten Investoren nicht sämtliche Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand gebe. Wichtig sei, auch später im Baufortschritt noch Veränderungen bewirken und diese auch durchsetzen zu können. Gerade im Gesundheitsbereich habe die Corona-Krise gezeigt, wie wichtig es sei, die Zügel in der Hand zu haben. Daseinsvorsorge gehöre in die öffentliche Hand. Dass Sozialstandards und Tarife nur gewährleistet werden könnten, wenn auch öffentliche Kontrolle bestehen bleibe, komme in dieser Debatte noch hinzu.


