3. Juni 2016
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Verfassungsschutzgesetz: CDU für Beibehaltung der Datenspeicherung ab 14 Jahren

(rb) Hannover. Im Zuge der Beratung des Regierungsentwurfs für ein „Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes im Land Niedersachsen“ hat die CDU-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Erhebung personenbezogener Daten von Minderjährigen ab 14 Jahren beibehalten werden soll; er soll erstmals in der nächsten Sitzung des Verfassungsschutzausschusses am 7. Juni beraten werden. Der in der CDU-Fraktion für diesen Bereich zuständige Parlamentarische Geschäftsführer, Jens Nacke, begründete den Vorstoß u.a. mit dem aktuellen Verfassungsschutzbericht, nach dem die Sympathisanten insbesondere islamistischer Bewegungen immer jünger werden; ihre Radikalisierung beginne oft im minderjährigen Alter, heißt es dort. Nacke beruft sich vor allem auf die mutmaßliche 15-järige Islamistin Safia S., die nach einer Messerattacke auf einen Bundespolizisten im hannoverschen Hauptbahnhof auch im aktuellen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eine Rolle spielt. Allein dieser Fall sollte allen Kritikern eindringlich vor Augen führen, wie notwendig die Beibehaltung der Altersgrenze von 14 Jahren in der Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen und terroristischen Bedrohungen ist, meinte Nacke am Donnerstag. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion schränkt die Datenerhebung von Minderjährigen insoweit ein, dass dies nur bei konkreten Anlässen zulässig ist. Die rotgrüne Landesregierung will in der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes die Altersgrenze für die Speicherung von personenbezogenen Daten auf 16 Jahre anheben.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #106.
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