2. Sept. 2015
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Vergabegesetz wird novelliert

(rb) Hannover. Das Kabinett hat am Dienstag auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Olaf Lies eine Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Aufgrund des bundesweit geltenden Mindestlohngesetzes entfallen demnach im Landesgesetz Vorgaben zum Mindestentgelt. Stattdessen wird darin vom Auftragnehmer eine Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes verlangt, deren Überprüfung der Zollverwaltung des Bundes unterliegt ; aber auch die niedersächsischen öffentlichen Auftraggeber sollen die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen kontrollieren können. Bei Leistungen im Ausland, etwa bei Delegationsreisen, wird die Einhaltung des Mindestentgelts ebenfalls nicht mehr über ein Landesgesetz geregelt. Beim freigestellten Schülerverkehr wird nach einem Beschluss der Vergabekammer Lüneburg nur noch der Mindestlohn gesetzlich festgeschrieben und nicht mehr die Zahlung eines Tariflohns. Dem wird ebenfalls in dem Gesetz nachgekommen. Im Öffentlichen Personenverkehr bleibt es dagegen bei der verpflichtenden Bezahlung nach dem in Niedersachsen für repräsentativ erklärten Tarifvertrag. Ziel der Novellierung ist nach Lies‘ Angaben vor allem die Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Vergabestellen, aber auch für die Unternehmen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #158.
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