2. Feb. 2017
Wirtschaft

VW-Gutachter behaupten: Der Landtag darf uns nicht kontrollieren

Was wiegt schwerer – die Rechte des Landtags oder die Verschwiegenheitspflichten von Aufsichtsratsmitgliedern? In diesem Streit hat, wie jetzt bekannt wird, der VW-Konzern deutlich Stellung bezogen und damit den Zorn der Landtagsopposition ausgelöst. Die Expertisen, in Auftrag gegeben vom Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und dem scheidenden Vorstandsmitglied Christine Hohmann-Dennhardt, sperren sich explizit gegen die Weitergabe von VW-Informationen an Landtagsabgeordnete. Das Aktienrecht verpflichte Aufsichtsratsmitglieder zur strikten Verschwiegenheit. „Das ist für uns nicht akzeptabel. Der Landtag muss die Möglichkeit haben, die vom Land entsandten Aufsichtsratsmitglieder zu kontrollieren“, betont der stellvertretende CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende Dirk Toepffer gegenüber dem Rundblick. Er schließt nicht aus, dass die Union Klage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg einreichen könnte. In Artikel 24 der Landesverfassung werden die Mitglieder der Landesregierung verpflichtet, Anfragen von Abgeordneten nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Außerdem müssen auf Verlangen Akten vorgelegt werden. Verweigern darf die Regierung das nur, wenn „schutzwürdige Interessen Dritter“ berührt sind. Wegen des hohen Anteils von Niedersachsen an VW ist aber fraglich, ob das Unternehmen in diesem Sinne als „Dritter“ gelten kann. Die Debatte über die Auskunftsrechte des Landtags gegenüber VW war Anfang des Jahres aufgeflammt, nachdem die US-Justiz mit VW einen Vergleich geschlossen hatte. Daraufhin war ein „Statement of facts“ veröffentlicht worden, das angeblich die Auskunftsrechte von VW erheblich einschränkt. Sobald ein Vertreter des Vorstandes oder Aufsichtsrates von den Darstellungen dieser Vereinbarung abweichen würde, könnte die US-Justiz den Vertrag als gebrochen interpretieren und ein neues Verfahren gegen VW anstrengen, hieß es. Die CDU-Landtagsfraktion hatte daraufhin an einer Übereinkunft mit der Landesregierung gearbeitet – und der Entwurf sieht vor, dass ein kleiner Kreis von Abgeordneten im Gespräch mit VW-Aufsichtsratsmitglied und Wirtschaftsminister Olaf Lies in die Aufsichtsratsakten Einblick nehmen soll. Dabei sollten Details zu Anstellungsverträgen von Mitarbeitern nicht offenbart werden, da dies „schutzwürdige Interessen Dritter“ wären. Es dürften dann auch keine Kopien, Mitschriften und Ablichtungen angefertigt werden. Lesen Sie auch:   Bevor diese Vereinbarung aber unterzeichnet wurde, preschte VW mit zwei eigenen, bei Spitzenjuristen in Auftrag gegebenen Gutachten vor. Der Hamburger Jurist Prof. Jörn Axel Kämmerer erklärte, aus Artikel 24 der Landesverfassung lasse sich „keine allgemeine Berichtspflicht“ der Regierung gegenüber dem Parlament ableiten. Geschäftsgeheimnisse könnten als schutzwürdige Interessen gelten und bräuchten nicht offenbart zu werden. Außerdem sagt Kämmerer sehr klar, dass die Landesverfassung weniger Wert ist als das Aktienrecht des Bundes: Das Land dürfe sich „auch durch kompetenzmäßig erlassenes Recht nicht in einer Weise in Widerspruch zu bundesgesetzlichen Regelungen setzen dürfen, dass dessen Wirkungen ausgehebelt werden“. Wenig später heißt es: „Das Landesrecht kann sich nicht über den aktienrechtlich gewährleisteten Geheimnisschutz hinwegsetzen.“ Dies sieht der CDU-Politiker Dirk Toepffer anders: „Die Frage, ob ein einfaches Bundesgesetz eine Landesverfassung aushebeln kann, ist grundsätzlich und verdient eine genaue Prüfung.“ Auch der zweite Gutachter, der Wirtschaftsjurist Prof. Mathias Habersack aus Pullach, bestreitet das Recht des Landtags, die Diesel-Problematik aufzuklären. Er argumentiert dabei mit Zuständigkeiten und meint, dies sei „nicht Aufgabe des Landtags“. Immerhin sieht er aber die Möglichkeit, über das „Beteiligungscontrolling“ Einblick in Aufsichtsratsvorgänge zu nehmen. Das könnte als Hinweis dafür gesehen werden, dass der Haushaltsausschuss des Landtags nach Ansicht von Habersack doch das Recht bekommen könnte, Auskünfte aus dem Aufsichtsrat zu verlangen. Die Landesregierung allerdings stützt sich auf ein Schreiben von Pötsch und Hohmann-Dennhardt, in dem der Einblick in interne Unterlagen von VW generell verworfen wird. „Die Regierung versteckt sich hinter der Rechtsabteilung von Volkswagen“, rügt Toepffer.    
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #22.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning