23. Jan. 2018
Kommentar

Wählen schon mit 16? Eine wichtige Frage, aber keine Gewissensfrage

Darum geht es: Der Landtag berät heute darüber, ob künftig auch 16-Jährige den Landtag mitwählen dürfen. Ein Kommentar von Isabel Christian. Es sieht schlecht aus für Jugendliche, die in fünf Jahren gern den neuen Landtag mitwählen würden, zu diesem Zeitpunkt aber erst 16 oder 17 Jahre alt sind. Das Thema „Wählen mit 16“ steht zwar heute im Plenum auf der Tagesordnung, doch es ist unwahrscheinlich, dass sich die Vorschriften ändern werden. Wie alt Wahlberechtigte für die Mitbestimmung bei der Zusammensetzung des Landtags mindestens sein müssen, ist in der niedersächsischen Verfassung festgeschrieben. Momentan steht dort, dass man zur passiven Wahl erst mit 18 Jahren, also der gesetzlichen Volljährigkeit, berechtigt ist. Doch weiter unten in der Verfassung steht auch, dass das Gesetz nur mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden kann. Diese zusammenzubekommen, ist unwahrscheinlich. Die SPD ist tendenziell dafür, die CDU dagegen. Doch SPD und CDU werden wegen einer solchen Idee nicht den Koalitionsfrieden gefährden. Was also tun? Die SPD-Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer ist eine Freundin der Idee, Wählen ab 16 Jahren zu erlauben. Und sie hat einen Vorschlag, wie die Umsetzung gelingen kann, ohne einen Krach in der Regierung vom Zaun zu brechen. Sie empfiehlt deshalb, den Fraktionszwang aufzuheben und das Wählen ab 16 Jahren zur Gewissensentscheidung zu machen. Doch der Vorschlag hat zwei Haken. Selbst wenn SPD, Grüne und FDP geschlossen für die Änderung in der Verfassung stimmen, verfehlten sie die erforderliche Zweidrittelmehrheit immer noch deutlich. Sie kämen auf 78 Stimmen, nötig wären aber 91. Sie müssten also 13 Stimmen bei CDU und AfD einwerben. Eine recht große Hürde, vor allem, da in beiden Parteien die Quote der jungen Abgeordneten, die womöglich gegenüber dieser Reform aufgeschlossener sein könnten, nicht gerade hoch ist. Das zweite Problem ist die Rechtfertigung für die Abschaffung des Fraktionszwangs. Denn eigentlich ist das Thema keine Frage des Gewissens. Es geht vielmehr darum, ob man es jungen Menschen unterhalb der Volljährigkeit zutrauen kann, eine für so wichtig erachtete Entscheidung wie die Wahl von Repräsentanten ernst zu nehmen und verantwortungsvoll zu treffen. Und da geht die Antwort zu einem klaren Jein. Denn es gibt und wird immer Sechzehnjährige geben, die schon wie Erwachsene denken und die ihnen ermöglichten Rechte pflichtbewusst nutzen. Aber es wird auch immer Sechzehnjährige geben, die noch nicht so weit sind und die Bürden des Erwachsenenlebens lieber später schultern. Man kann die Situation also nicht mit der Abstimmung über die Homo-Ehe vergleichen, die tatsächlich eine Frage der inneren Überzeugung und nicht der rationalen Argumente ist. Damals war es richtig, den Fraktionszwang aufzuheben. In diesem Fall aber geht es um rationale Begründungen und um Überzeugungsarbeit. Und hier sollte angesetzt werden. Heute beginnt der parlamentarische Prozess mit der ersten Lesung, es bleibt also noch viel Zeit, die Skeptiker etwa in den Ausschussberatungen davon zu überzeugen, dass die verantwortungsbewussten Jugendlichen in der Mehrzahl sind. Ein Argument dafür ist zudem, – so traurig es auch ist – dass die jungen Wähler ohnehin einen verschwindend geringen Prozentsatz an der Gesamtwählerschaft darstellen. Nur 15 Prozent der Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl waren jünger als 30 Jahre, der Durchschnittswähler dagegen ist 61 Jahre alt. Ein paar Tausend zusätzliche junge Wähler dürften das Wahlergebnis daher kaum beeinflussen. Für die jungen Menschen dagegen ist das Wählen noch so etwas wie ein heiliger Akt. Ein Zeichen, dass man erwachsen wird. Man darf also davon ausgehen, dass sich viele junge Wähler intensiv darauf vorbereiten und sich mit den Parteien auseinandersetzen werden. Im Politikunterricht beginnt das schon im Alter von 14 oder 15 Jahren. Warum sollte man den Jugendlichen dann noch vier Jahre lang das Recht zur Mitbestimmung verwehren? Im schlimmsten Fall haben sie mit 18 Jahren nämlich das Interesse an Politik schon wieder verloren und gehen in der Folgezeit dann gar nicht zur Wahl. Und genau diese Gefahr einer schleichenden Politikverdrossenheit gilt es zu bekämpfen. Mail an den Autor dieses Kommentars
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #15.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning