23. Aug. 2023
Justiz

Wahlmann will Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes durch Kriminelle verhindern

Kathrin Wahlmann, Niedersachsens Justizministerin, will bei der Umsetzung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes, das am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde, besonders darauf achten, wie ein möglicher Missbrauch der neuen Regelungen vermieden werden kann. Das erklärte Wahlmanns Sprecherin Verena Brinkmann auf Nachfrage in der Landespressekonferenz.

Kathrin Wahlmann will dafür sorgen, dass das neue Selbstbestimmungsgesetz in Niedersachsens Justizvollzugsanstalten nicht missbraucht werden kann. | Foto: Link

Insbesondere gehe es dabei um jene Bereiche, für die Wahlmann Verantwortung trägt, etwa den Justizvollzug. Zudem werde ein Missbrauch nicht durch jene befürchtet, „für das das Gesetz gemacht ist, sondern durch die, für die es nicht gemacht ist“, stellte Brinkmann klar. Gemeint ist, dass sich Kriminelle durch eine Änderung des Geschlechtseintrags womöglich Vorteile verschaffen oder ihre Identität verschleiern könnten.

Brinkmann hob explizit hervor, dass Ministerin Wahlmann es begrüße, dass das bislang geltende, vom Verfassungsgericht bereits angemahnte Transsexuellengesetz nun ersetzt werden soll. Ebenso befürworte Wahlmann eine Überarbeitung des bislang geltenden Gutachterverfahrens, das eine Voraussetzung für eine Änderung des Geschlechtseintrags war und von Betroffenen mitunter als Schikane empfunden wurde. Diese Klarstellung war dem Ministerium offenbar wichtig, weil Wahlmann mit früheren Aussagen gegen das Selbstbestimmungsgesetz Kritik auf sich gezogen hatte. Inzwischen habe es aber „konstruktive Gespräche mit Betroffenen“ gegeben.

Dieser Artikel erschien am 24.8.2023 in Ausgabe #143.