16. Aug. 2026
AnalyseWahlen

Warum die Wahl-Verbote der Innenministerin Daniela Behrens das Amt kosten könnten

War es richtig, vier AfD-Politikern die Bewerbung für Landrats- und Bürgermeisterposten zu verwehren? Ein Blick in die Unterlagen dazu nährt die Zweifel am Verfahren.

Die niedersächsische SPD trifft sich heute zum Sommerfest – knapp vier Wochen vor der Kommunalwahl. Dort will man Siegeswillen und Optimismus verbreiten. Das wird schwer genug angesichts der bundesweit schlechten Stimmungslage der Partei, und auch angesichts eines hausgemachten Skandals, dessen Ausmaß noch gar nicht genau zu erfassen ist. Es geht um den Vorwurf, Innenministerin Daniela Behrens (SPD) habe ein sehr fragwürdiges Gesetz zu verantworten, das Rot-Grün noch Ende April im Landtag beschlossen hat. Auf dieser Basis wurde fünf Bewerbern für Bürgermeister- und Landratsämter eine Kandidatur untersagt. Vier davon gehören der AfD an.

Die Sitzung des Kreiswahlausschusses in Lüneburg am 29. Juli. | Foto: Wallbaum

Der Vorwurf lautet nun, dass die rot-grüne Landesregierung ein Instrument beschlossen hat, die ungeliebte politische Konkurrentin AfD von den Bürgermeister- und Landratswahlen auszuschließen. Das sei auf höchst fragwürdiger Basis geschehen, nämlich auf Grundlage einer Verfassungsschutz-Einstufung, die selbst auf zweifelhaften Annahmen beruht. Wird Behrens das politisch überleben? Viel dürfte davon abhängen, wie die Gerichte vermutlich in der ersten Jahreshälfte 2027 über die Wahlanfechtungen entscheiden. Erfährt die von der Ministerin vorgegebene Linie dort eine Niederlage und müssen einige Direktwahlen wiederholt werden, so scheint das Schicksal von Behrens besiegelt zu sein. Sie wird dann gehen müssen.

Worin aber liegt der Skandal begründet? Tatsächlich sieht das Kommunalwahlrecht schon seit vielen Jahren vor, dass die „Wahlausschüsse“ in den Gemeinden und Kreisen, ehrenamtlich besetzte Gremien, auch die Verfassungstreue der Kandidaten für Bürgermeister- und Landratsämter überprüfen sollen. Schließlich sind diese Positionen mit Beamten besetzt, und von Beamten wird ein aktives Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung erwartet. Bisher aber spielte die Nicht-Zulassung aus Gründen mangelnder Verfassungstreue nur in wenigen Einzelfällen eine Rolle – und viel Aufregung gab es darum auch nicht. Vor den vielen niedersächsischen Direktwahlen in diesem Jahr aber deutete sich schon an, dass die AfD viele Bewerber ins Rennen schicken würde. Vielerorts wird damit gerechnet, dass ihre Leute den Mit-Kandidaten von SPD, CDU und Grünen viele Stimmen kosten könnten.

Von der Wahl ausgeschlossen: Stephan Bothe in Lüneburg. | Foto: Wallbaum

Das von Behrens geleitete Innenministerium entwickelte Regeln, sich gegen womöglich verfassungsfeindliche Bewerber besser als bisher zu schützen. Die Gesetzesänderung von Ende April sah dann vor, die Wahlausschüsse auf die bestehende Pflicht zur Verfassungstreue-Prüfung noch einmal ausdrücklich hinzuweisen – und für diesen Fall gezielte Hilfestellungen anzubieten: Die Wahlausschüsse konnten Einschätzungen der Kommunalaufsicht zu den Bewerbern anfordern, diese wiederum basierten auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes. Das Innenministerium erstellte also Dossiers zu den einzelnen Bewerbern – vor allem denen der AfD – und übersandte diese dann den Wahlausschüssen. Die meisten dieser Unterlagen blieben streng geheim, in einigen Ausschüssen wurden die Papiere den Wahlausschuss-Mitgliedern lediglich zur Einsichtnahme für einen begrenzten Zeitraum geöffnet. In anderen Fällen sind sie nie öffentlich geworden.

Hier nun geschah der erste entscheidende Fehler: Das Innenministerium hätte erkennen müssen, dass dieser weitreichende Eingriff in das passive Wahlrecht von Kandidaten nicht in die Hände der ehrenamtlichen Wahlausschüsse gehört. Man hätte das Gesetz dahingehend ändern müssen, die schwierige Frage einer Verfassungstreue-Prüfung den Wahlausschüssen zu entziehen. Der einzig richtige Weg ist, die Beamten-Eignung eines gewählten Bürgermeisters und Landrats nach dessen Wahl durch ein unabhängiges, mit juristischem Fachverstand ausgestattetes Gericht beurteilen zu lassen. Also nach der Wahl, nicht vor der Wahl. Doch Rot-Grün verzichtete darauf und legte stattdessen noch mehr Gewicht auf die Wahlausschüsse. Nicht nur das, mit der Gesetzesänderung wertete Rot-Grün auch noch die Rolle des Verfassungsschutzes als Gutachten-Instanz auf. Das war der zweite Kardinalfehler. Plötzlich sollten die Dossiers dieser Behörde die Grundlage für eilig zu treffende Kandidatur-Verbote sein. In den fünf Fällen, in denen Bewerbern der Antritt zur Wahl untersagt wurde, geschah das dann auch so. Die Dossiers des Verfassungsschutzes wurden – meistens stillschweigend, ohne Nachfragen – von den Wahlausschuss-Mitgliedern akzeptiert.

Von der Wahl ausgeschlossen: Thorsten Moriße von der AfD Wilhelmshaven. | Screenshot: NDR-Plenar-TV

Eine sehr freundliche Erklärung dafür, warum sich die Koalition auf dieses gefährliche Glatteis begab, lautet so: SPD und Grüne sind überzeugt, dass die AfD verfassungsfeindlich sei. Sie wollen alle Wege ausschöpfen, einen politischen Aufstieg dieser Partei zu stoppen. Da für die Tätigkeit kommunaler Verwaltungschefs besondere Anforderungen gelten, sah man hier einen Ansatzpunkt – und wollte diesen beherzt nutzen. Die dagegen vorgetragenen juristischen Bedenken, die auch von den Landtagsjuristen während der Gesetzesberatung ausdrücklich hervorgehoben wurden, hatten die Koalitionäre in Hannover kaum beeindruckt. Zu sehr waren sie offenbar von ihrem Willen beseelt, ein Zeichen gegen die AfD zu setzen. Das wurde umso stärker, je schlechter die Aussichten waren, Mehrheiten für den lange diskutierten Vorstoß für ein AfD-Verbotsverfahren zu gewinnen. Die Bürgermeister- und Landratswahlen wurden so zu einem Ersatzschauplatz. Von einem „Parteiverbot durch die Hintertür“ ist hier oft die Rede.

Es gibt aber noch eine andere, weit weniger charmante Erklärung für das Vorgehen von SPD und Grünen in dieser Frage. Dieses besagt, dass es womöglich einen Plan gab, die AfD klein zu halten – und dass dieser Plan dann über viele Monate in mehreren Schritten von der Koalition im Landtag umgesetzt wurde, teilweise sogar unter Mitwirkung der CDU.

Das sieht, zusammengefasst, so aus: Erst ändern SPD, CDU und Grüne gemeinsam die Verfassung – und im Ergebnis wird damit der Vertreter der AfD, der bisher im Kontrollausschuss für den Verfassungsschutz saß, aus diesem Gremium ausgeschlossen (Dezember 2025). Damit hat die AfD nicht mehr die Möglichkeit, sich gezielt nach der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes zu erkundigen. Dann entscheidet die Innenministerin, den Status der AfD bei der Verfassungsschutz-Beobachtung heraufzusetzen – von einem bloßen Verdachtsfall zu einem „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ (Februar 2026). Als Verfassungsschutz-Präsident Dirk Pejril das in der Pressekonferenz erläutert, trägt er 20 Minuten lang Bewertungen vor, aber keine einzige Begründung. Diese Gründe, sagt er, seien nicht öffentlich. Die AfD klagt dagegen, und das Verwaltungsgericht Hannover weist einen Eilantrag gegen die Hochstufung zurück (Juni 2026). Aus der Begründung der Entscheidung geht hervor, wie höchst fragwürdig die bislang vertrauliche Begründung für die Hochstufung tatsächlich war – man nimmt auf Zitate einzelner Politiker Bezug und folgert daraus eine generelle, gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtete Haltung der Partei. Parallel folgt im Parlament der nächste Schritt: Im Landtag wird das Kommunalwahlrecht geändert und das neue Verfahren für Bürgermeister- und Landratskandidaten mit rot-grüner Mehrheit eingeführt (April 2026). Bald darauf liegt auch ein „Leitfaden“ des Innenministeriums mit Hinweisen dafür vor, wie man bei der Überprüfung vorgehen soll (Juni 2026). Beigefügt ist ein „Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen“, und dort taucht auf der ersten Seite dann gleich auch der AfD-Landesverband Niedersachsen auf. Entsprechend entscheiden dann in den Sommerferien mehrere Wahlausschüsse (Juli 2026). Auf Nachfragen, ob man in allen Einzelfällen die Gutachten für die Kandidaten bekommen kann, heißt es aus dem Innenministerium, die vertraulichen Verfassungsschutz-Daten seien vielerorts schon wieder gelöscht worden – wie es für Verfassungsschutz-Informationen vorgesehen ist (August 2026). Damit wird die spätere juristische Nachprüfung, ob die Gründe berechtigt waren, offenbar erschwert.

Darf kandidieren: Jessica Schülke, OB-Kandidatin der AfD für Hannover. | Foto: AfD

Die AfD konnte nur in das vom Ministerium angelegte Verzeichnis extremistischer Organisationen“ gelangen, nachdem die fragwürdige Hochstufung geschehen war. Was aber den „Leitfaden“ angeht und die später folgenden Entscheidungen, sind doch schon Widersprüche erkennbar. Verlangt werden „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine verfassungsfeindliche Haltung der Bewerber, denen man die Kandidatur verbieten möchte. Allein die Mitgliedschaft reiche nicht, Funktionen in Partei und Parlament müssten schon hinzukommen. Aber es werden im Leitfaden auch „Äußerungen und Handlungen“ angesprochen, die extremistisch geprägt sind. Unterm Strich wird von den Wahlausschüssen eine Abwägung verlangt, ob die Vorwürfe ausreichen, einem Bewerber die Verfassungstreue abzusprechen.

Wie fragwürdig das in Einzelfällen gelaufen ist, zeigen die Beispiele Wilhelmshaven und Hannover.

  • Wilhelmshaven: Der AfD-Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße wurde nicht als OB-Kandidat zugelassen. Im vertraulichen Gutachten der Kommunalaufsicht zu seinem Fall, das dem Politikjournal Rundblick vorliegt, werden seine Parteifunktionen genannt – und zwei Äußerungen auf Social Media. Die eine betrifft einen „Nigerianer mit deutschem Pass“, über den sich Moriße aufgeregt hat und dessen Sozialleistungen er in Frage stellt. Dies ist nun von der Kommunalaufsicht als „Ablehnung einer Vermischung der Kulturen“ und damit verfassungsfeindlich identifiziert worden. Dann äußerte sich Moriße noch so: „Echte Demokratien haben es nicht nötig, andere Parteien zu verbieten. Steht zusammen für die Meinungsfreiheit und gegen Diktatur!“ Daraus wurde abgeleitet, Moriße habe die Bundesrepublik mit einer Diktatur gleichgesetzt und gegen das Demokratieprinzip verstoßen. Die Frage bei einer späteren Wahlanfechtung dürfte sein, ob diese beiden, sehr polemischen und teilweise ausländerfeindlichen Zitate noch von der Meinungsfreiheit gedeckt oder schon tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Gesinnung von Moriße sind. Anders gefragt: Sind die beiden Aussagen so prägend für die Beurteilung von Moriße, dass sie eine Aberkennung seines passiven Wahlrechts rechtfertigen können?


  • Hannover: Auch in Hannover wollte, wie in Wilhelmshaven, ein Mitglied der AfD-Landtagsfraktion eine OB-Kandidatur erhalten, nämlich Jessica Schülke. Die Stadt-Wahlleitung erkundigte sich beim Innenministerium nach ihr, und angeblich soll es sehr lange gedauert haben, bis von dort eine Antwort kam – diese traf wohl erst ein paar Stunden vor der Sitzung des Wahlausschusses ein. Das Gutachten wurde bisher nicht öffentlich, es heißt aber, man habe Schülke lediglich ihre Parteifunktionen vorgehalten und nicht irgendwelche Äußerungen. Der Wahlausschuss hatte daraufhin, offenbar gegen einen anderslautenden Rat des Innenministeriums, für die Zulassung von Schülke gestimmt.

Inzwischen zeichnet sich ab, dass auch viele Politiker der Koalitionsparteien mit dem Verlauf dieser Sache höchst unzufrieden sind. Schon in der Phase, als das umstrittene Gesetz noch nicht vom Landtag verabschiedet war, hatte es Einwände gegeben. Das betrifft die Grünen genauso wie die SPD. Im Kreis Northeim etwa hat die Landrätin Astrid Klinkert-Kittel (SPD) den AfD-Landratskandidaten kurzerhand zur Wahl zugelassen – ohne zuvor im Innenministerium um eine Begutachtung zu bitten. Dabei handelt es sich dort um Jens Kestner, den früheren Landesvorsitzenden, der dem rechten Flügel zugeordnet wird. Das zeigt die ganze Widersprüchlichkeit. Die AfD im Landtag freut sich unterdessen über den wachsenden Druck auf die niedersächsische Innenministerin bei diesem Thema. Sie will die Vorgänge für die Parlamentsarbeit aufarbeiten.

Dieser Artikel erschien am 17.8.2026 in Ausgabe #138.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum
Warum die Wahl-Verbote der Innenministerin Daniela Behrens das Amt kosten könnten | Rundblick Niedersachsen