Für Großunternehmen gilt seit Jahresbeginn das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet Firmen mit Sitz in Deutschland, beim Einkauf von Materialien auf Umweltstandards und die Einhaltung von Menschen zu achten. Doch weil das Gesetz für sämtliche Produktionsschritte im In- und Ausland gilt, ist es in der Wirtschaft als „Bürokratiemonster“ verschrien. Und dass die EU-Kommission eine europäische […]

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