Der vom Justizministerium eingeladene Fachmann, Jura-Professor Philipp Reuß aus Göttingen, hatte für die Zuhörer eine eindringliche Botschaft parat: „Die Justiz hat die Zeit verschlafen, sie bietet keine angemessenen Lösungen mehr an.“ Seit vielen Jahren geht die Zahl der Zivilklagen vor den Gerichten zurück, eine gewisse „Klagemüdigkeit“ ist festzustellen. Auf der anderen Seite gibt es im Internet immer mehr Angebote, wie man Konflikte beilegen kann – schneller, unkomplizierter und vermeintlich effektiver.

So spürt die Justiz einen gewissen Druck, sich zu verändern und zeitgemäßer zu werden. Aber wie soll das geschehen? Das Ministerium hat am heutigen Dienstag Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte und Juristen zu einem intensiven Meinungsaustausch eingeladen. Justiz-Staatssekretär Thomas Smollich warf zu Beginn die Kernfrage auf: „Wenn es nicht weniger Streit gibt, warum wird der Streit dann immer weniger vor den Gerichten ausgetragen?“
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Amtsgerichte in Deutschland verzeichneten 1993 insgesamt 1,5 Millionen Zivilverfahren. Im Jahr 2020 waren es nur noch 850.000, also 40 Prozent weniger. Auch vor den Landgerichten gibt es einen Wandel, 1993 waren es 360.000 Verfahren, 2017 dann 50.000 weniger. Es hat dann nach 2016 wieder einen Anstieg gegeben, das aber wird von den Fachleuten auf den Diesel-Skandal von Volkswagen zurückgeführt, der zivile Massen-Verfahren zur Folge hatte. Woran aber liegt es, dass die Zivilprozesse nicht mehr so gefragt sind?

Im Auftrag des Bundesjustizministeriums wurde eine Untersuchung angefertigt, sie trägt in Fachkreisen den Namen „Meller-Hannich-Studie“ und kommt zu sehr klaren Einschätzungen, wie Prof. Reuß berichtete. Die Hälfte der Befragten hätten angegeben, sie sähen keinen Grund zur Klage, denn außergerichtliche Schlichtungsangebote gebe es genügend. Ebenfalls hoch sei die Zahl derer gewesen, die den hohen Aufwand einer Klage befürchteten, die hohen Kosten und die zu lange Dauer bis zu einer Entscheidung. Prof. Reuß bezieht sich vor allem auf den zuerst genannten Grund: Die Gesellschaft habe sich gewandelt, viele Unternehmen böten den Kunden ein internes Beschwerdemanagement an oder hätten großzügige Kulanzregeln, die Unzufriedenen würden also frühzeitig abgeholt und besänftigt. Daneben gebe es leicht zugängliche Portale, die eine gütliche Einigung versprechen – teilweise verbunden mit dem Gebot einer Summe, die man zur Lösung von Konflikten zahlen soll. Im Ergebnis sind die klassischen Streitgegenstände vor Gericht aus früherer Zeit – Wohnungs- und Mietsachen, Streit um Kaufverträge und um Unfallursachen – stark zurückgegangen. Auch im Arbeitsrecht sei der Trend schon bemerkbar.
Was soll man also tun? Als Alarmzeichen sieht Justiz-Staatssekretär Smollich, dass heute viele Anwälte eher von einer Klage abraten, obwohl sie vor zehn Jahren vielleicht noch anders empfunden hätten. Zuweilen höre man auch die Klage über Richter, die angeblich die Beteiligten zu schnell zu einem Vergleich animieren wollten. Vor allem seien es aber die Kompliziertheit und das Altmodische an der Justiz, das viele Leute abschrecke. „Die Welt um uns herum ändert sich, dann sollten wir uns auch bewegen“, betont Smollich. Heute seien es immer mehr Menschen gewohnt, dass Termine mal schneller verschoben und angepasst werden können. „Und wenn wir E-Akte sagen, darf sich das nicht darauf beschränken, bisher analoge Verfahren nun digital zu steuern, die Abläufe selbst müssen einfacher werden.“

Man könne die Künstliche Intelligenz einsetzen, um bestimmte Schritte zu beschleunigen. Dass ständig umfangreiche Schriftsätze angefertigt, ausgetauscht, gelesen und mit weiteren Schriftsätzen beantwortet werden – alles auf Papier -, sei vielleicht auch nicht mehr zwingend. „Auch da kann KI helfen“, sagt der Staatssekretär. Er zitiert und interpretiert aber gleichzeitig den Artikel 101 des Grundgesetzes, aus dem für ihn folge: „Der Richter allerdings muss immer ein Mensch sein.“
Der Göttinger Rechtsprofessor Reuß nennt noch weitere Punkte. Die Justiz müsse vor allem bürgernäher und anwenderfreundlich werden, sie müsse verstärkt Video-Verhandlungen erlauben, den Apparat beschleunigen und auch über die Spezialisierung bestimmter Gerichte nachdenken. Als Vorbild für einen modernen Auftritt im Netz nennt er das Portal „Flightright“, auf dem Betroffene bei Verspätungen oder Flugausfällen ihre Rechte geltend machen können. Das sei einladend gestaltet und man könne mit wenigen Klicks zum Ziel kommen. Ähnlich würden viele Legal-Tech-Angebote inzwischen im Netz auftreten und vor allem Hilfestellungen für Anwälte bieten. Wenn man hingegen den Internet-Auftritt des Justizportals von Bund und Ländern öffne, bekomme man an allen Ecken und Enden erst einmal Hinweise auf Paragraphen und Rechtsgrundlagen.
Eine Grundfrage schwebte den ganzen Tag über der Konferenz, aber sie wurde stets nur am Rande gestreift: Sollen die Bürger wieder klagemutiger werden, damit den Gerichten die Arbeit nicht ausgeht? Sowohl Smollich als auch Prof. Reuß raten davon ab. „Die außergerichtliche Streitschlichtung und die Arbeit der Gerichte stehen nicht gegeneinander, sie können sich ergänzen“, betont Smollich. Wenn die Menschen die Leistungen der Justiz nicht beanspruchen wollten, dann sei auch das in Ordnung. Das Angebot aber müsse der Staat leisten, dazu sei er verpflichtet.
Prof. Reuß brachte in diesem Zusammenhang den Gedanken des Gewaltmonopols in die Diskussion. Der Staat sei nun mal berufen, Konflikte in der Gesellschaft zu entscheiden – der Spielraum für die Selbstjustiz sei ganz bewusst sehr klein gehalten worden, und er dürfe nicht beherrschend werden. Zwar könne auch ein privater Streitschlichter erfolgreich dabei sein, verschiedene Positionen zu einem gütlichen Ende zusammenzuführen. Aber das geschehe meistens nicht gebührenfrei – und der Anspruch, möglichst Gerechtigkeit walten zu lassen, sei bei diesen privaten Systemen auch nicht immer der leitende Maßstab. Das sei bei den Gerichten anders, sie seien der Gerechtigkeit verpflichtet.

Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) bewegt sich ganz auf dieser Linie. Sie sagt dem Politikjournal Rundblick: „Der Staat reklamiert völlig zurecht das Gewaltmonopol; das ist zwingender Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Das verpflichtet uns aber auch, eine Ziviljustiz bereitzuhalten, die Rechtsstreitigkeiten effektiv löst und einen einfachen Zugang zum Recht bietet. Das ist auch entscheidend für den gesellschaftlichen Frieden.“
Auch Thomas Remmers, Präsident der Rechtsanwaltskammer, ist angetan von der Debatte: „Die Anwaltschaft begrüßt die Überlegungen der niedersächsischen Justiz, den Zivilprozess und die Gerichtsabläufe zu modernisieren und effizienter zu gestalten und damit für die Rechtssuchenden attraktiver zu machen.“ Das könne auch durch Online-Plattformen geschehen. Sichergestellt werden müsse aber, betont Remmers, dass „die Bürger sich in jedem Verfahrensstand an die Anwälte wenden können“.


