29. Okt. 2017
Inneres

Wenig Minderheitenrechte: AfD zieht in Landtagsausschüssen den Kürzeren

Als SPD und CDU vergangenen Donnerstag ihre erste Sondierungsrunde abgeschlossen hatten, versprachen Ministerpräsident Stephan Weil und CDU-Landeschef Bernd Althusmann, sich künftig um eine Stärkung der Minderheitenrechte im Landtag zu kümmern. Wenn es eine SPD/CDU-Koalition mit 105 Sitzen gegenüber einer Opposition mit 34 Mandaten geben sollte, müsse man wegen der demokratischen Kultur die Situation der Schwächeren im Parlament aufbessern. Eine Möglichkeit dazu könnte in einer Änderung der Geschäftsordnung des neuen Landtags bestehen. Denn die bisher nach dem belgischen Juristen Victor d’Hondt benannte Methode, nach der die Sitze in den Fachausschüssen verteilt werden, begünstigt die größeren Fraktionen. Nur das Saarland und Sachsen gehen noch nach diesem Verfahren vor, die meisten anderen Länder wenden die für kleinere Fraktionen günstigere Zählweise nach Hare-Niemeyer an. https://soundcloud.com/user-385595761/groko-treffen-wie-kommen-weil-und-althusmann-miteinander-klar Die Landtagsverwaltung hat jetzt einmal ausgerechnet, was eine Änderung der Zählweise für die Ausschüsse bewirken würde – wobei unterschiedliche Ausschüsse mit sieben, neun, elf, 13, 15 und 19 Mitgliedern möglich sein könnten. Ein siebenköpfiger Landtagsausschuss hätte nach dem bisher in Niedersachsen üblichen d’Hondt-Modell vier SPD- und drei CDU-Mitglieder, alle anderen würden keinen Vertreter mit Stimmrecht entsenden können. Nach Hare-Niemeyer würden SPD und CDU je ein Mitglied an Grüne und FDP abgeben, die AfD bliebe weiter draußen. Beim neunköpfigen Ausschuss wären nach d’Hondt die Grünen vertreten, FDP und AfD nicht – nach Hare-Niemeyer würde immerhin die FDP berücksichtigt. Ein elfköpfiger und ein 13-köpfiger Ausschuss würde nach d’Hondt alle bis auf die AfD zum Zuge kommen lassen, nach Hare-Niemeyer wäre in beiden Fällen auch die AfD mit Stimmrecht am Tisch. Bei Ausschüssen mit 15 und 17 Plätzen gebe es beim Wechsel zu Hare-Niemeyer zwar auch kleinere Verschiebungen zu Gunsten der kleineren Fraktionen, aber es wären auch nach dem gewohnten d’Hondt-Verfahren von vornherein alle fünf Fraktionen mit Sitz und Stimme in den Gremien vertreten. Relevant wäre das alles, wenn Ausschüsse mit elf und 13 Mitgliedern gebildet werden sollten. Dann müsste die Landtagsmehrheit, wollte sie die Minderheitenrechte vor allem der AfD stärken, wohl zu Hare-Niemeyer übergehen. Anders betrachtet: Wollte man die AfD ausgrenzen, so müsste man bei d’Hondt bleiben und die bisherige reguläre Ausschussgröße (15 Sitze) auf 13 oder elf verringern. Das sind spannende Fragen für den Ältestenrat, der die konstituierende Sitzung des Landtags am 14. November vorbereitet. Dann soll die neue Geschäftsordnung voraussichtlich beschlossen werden. https://soundcloud.com/user-385595761/erstes-groko-treffen-ging-es-schon-um-ministerposten Der Streit über die Verfahren zur Ausschussbesetzung spielt sich unter umgekehrten Vorzeichen auch in der für die Kommunen maßgeblichen Landesgesetzgebung ab. Starke Kräfte aus dem Kreis der Bürgermeister und Landräte, die der CDU oder der SPD angehören, werben seit Monaten intern für einen neuen Modus bei der Zusammensetzung der kommunalen Gremien. Hier gilt, anders als beim Landtag, das Verfahren nach Hare-Niemeyer, und von mehreren Verwaltungschefs hört man die Klage, es gebe wegen der Vielzahl unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen in den Vertretungen eine unangemessene Bevorzugung von kleinen und Kleinst-Gruppierungen, die bei der Kommunalwahl oft nur wenige Stimmen erreichen, aber trotzdem Anspruch auf Mandate haben. Die Fünfprozenthürde gilt hier ja nicht. Sogar eine Benachteiligung der größeren Gruppen, also vor allem SPD und CDU, sei bei der gängigen Art der Sitzverteilung die Folge. Die CDU hat daraufhin die Änderung zum Verfahren nach d’Hondt sogar in ihr Wahlprogramm geschrieben, in der SPD, heißt es, sehe man das ebenfalls aufgeschlossen. Eine Vergleichsberechnung gemessen am Ergebnis der Kreistagswahl in Göttingen 2011 zeigt, dass drei kleine Parteien, die jeweils ein Mandat errungen hatten, beim Wechsel nach d’Hondt leer ausgehen würden. Grüne, FDP und AfD wären dadurch jedoch nicht benachteiligt. Die Befürworter einer solchen Reform sagen, d’Hondt würde die Mehrheitsbildung in den Kreistagen und Stadträten enorm vereinfachen und damit die politische Arbeit erheblich erleichtern.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #191.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning